M. an Caspar Cruciger [in Wittenberg]. - [Zerbst], 8. Dezember 1546

[1] C. soll dafür sorgen, daß den Kollegen [in Magdeburg] Geld geschickt wird. Veit [Örtel] schickt den Schlüssel und gibt Paul [Eber] entsprechende Aufträge. M. nimmt an, daß die Wege noch von den Feinden frei sind. Der Quästor Johann Rhau soll aber den Boten einen zuverlässigen Mann mitgeben.

[2] M.s Urteil über das Leipziger Schreiben [des Hz. Moritz von Sachsen über seinen Einmarsch in Kursachsen: Hortleder (wie 4510) Buch 3, Kap. 41, vgl. Pol. Korr. Moritz 2, 903 Anm. 2].

[3] Julius [Pflug] ersetzte den einen der beiden Naumburger Pfarrer durch einen ungelehrten, der vom Volk abgelehnt wird.

[4] Anbei ein weiteres Stück zu der Schrift des [Justus] Menius [Von der Notwehr, ⇨ 4510], das vor den neulich geschickten Epilog [⇨ 4449.2] gehört, wenn dieser aber schon gedruckt ist, danach gebracht werden kann [⇨ 4490.2].

[5] Gruß an [Johannes Bugenhagen].

Fundort:
CR 6, 309f Nr. 3651. ‒ MBW.T 15.
Datierung:
Zu § 3: Der Pfarrer der Stadtkirche St. Wenzel, Nikolaus Medlers Nachfolger Sebastian Steude, wurde am 24. 9. 1548 entlassen (Pollet, Pflug-BW 2, 151f Anm. 2). In der Domfreiheit amtierte als Pfarrer U. L. Frauen von 9. 10. 1541 bis mindestens 1555 Eckardus Eckart, mit dem Bf. Julius zufrieden war (B. Kaiser: ZVKGPrSachsen 22, 1926, 107f). Dennoch kann 4488 nicht ins Jahr 1548 gehören, wie eine Abschrift überliefert, weil C. am 16. 11. 1548 starb, Johann Rhau schon am 5. 2. 1547, und auch die §§ 1 und 4 eindeutig ins Jahr 1546 gehören. Möglicherweise rechnet M., der ausdrücklich von zwei Pfarrern spricht, die Domfreiheit nicht zur Stadt, meint also den an der ehemaligen Klosterkirche St. Moritz amtierenden Johannes Garnhirsch, der von Medler am 10. 1. 1545 als ‚pastor‛ bezeichnet wird (bei ⇨ 3753); ob er von Pflug abgesetzt wurde, konnte nicht ermittelt werden.

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