M. an Caspar Cruciger [in Wittenberg].
- Magdeburg, 30. November [1546]
‒ MBW.T 15.
v-340
r, und Nürnberg StB, Strob. Ms. 34, 102
v. In beiden Handschriften sind die griechischen Textstellen verderbt. Für CR 6, 296 Z.7 steht in der Nürnberger Hs. mit Lücke zwischen den beiden Wörtern. Diese kann mit Hilfe von MBW 4471.2 (CR 6, 295 Z.11f) ergänzt werden zu: . 2 ist demnach zu ändern: Der Magdeburger Rat erlaubt nicht die geplanten öffentlichen Vorlesungen [⇨ 4471.2]; deshalb wird M. ... - Die verderbte Stelle CR 6, 296 Z.11f lautet in der Pariser Handschrift: ... quaestor nostri aerarii, mittantur integri. 3 ist demnach zu ergänzen: Die ungarischen Gulden sind alle zu schicken. - Für die verderbte Stelle CR 6, 296 Z.19 mit Anm.4 bietet die Nürnberger Handschrift keine Hilfe, denn in ihr ist nur eine Lücke gelassen. Vielleicht ist trotzdem folgende Deutung und damit Ergänzung von 4 möglich: Die Nachbarn [Hz.