M. an Caspar Cruciger [in Wittenberg]. - Magdeburg, 30. November [1546]

[1] M. betet für die [Universitätsstadt Wittenberg] und für C.s Gesundheit.

[2] Der Magdeburger Rat lehnt die [Aufnahme der Universität] ab; deshalb wird M., wenn der Weg frei ist, nach [Zerbst] und nach [Wittenberg] zurückkehren.

[3] Augustin [Schurff] und die anderen in Magdeburg anwesenden Häupter der Universität sind dafür, daß beide Universitätskassen nach genauer Verzeichnung des Inhalts geleert werden sollen. Nach Abzug der Vierteljahresgehälter für C., [Johannes Bugenhagen] und Paul Eber soll der Universitätsquästor [Johann Rhau] den Rest nach Magdeburg schicken. Augustin [Schurffs] Schlüssel ist in seinem Tischfach, M.s Schlüssel bringt der Bote.

[4] Heute wird [der aus Halle vertriebene] Kilian [Goldstein] erwartet. Gebet für den Rest der Kirche.

Fundort:
CR 6, 296 Nr. 3633; § 1 auch CR 6, 352 Nr. 3697 am Ende. ‒ MBW.T 15.
Datierung:
Jahr wie 4488. Zu § 4 bei 4471.
Nachtrag:
Dieser Brief ist in zwei Abschriften überliefert: Paris BSG, Ms. 1457, f. 339v-340r, und Nürnberg StB, Strob. Ms. 34, 102v. In beiden Handschriften sind die griechischen Textstellen verderbt. Für CR 6, 296 Z. 7 περὶ μουσείων steht in der Nürnberger Hs. περὶ μοσίων mit Lücke zwischen den beiden Wörtern. Diese kann mit Hilfe von MBW 4471.2 (CR 6, 295 Z. 11f) ergänzt werden zu: περὶ ἀκροάσεων δημοσίων. § 2 ist demnach zu ändern: Der Magdeburger Rat erlaubt nicht die geplanten öffentlichen Vorlesungen [⇨ 4471.2]; deshalb wird M. ... - Die verderbte Stelle CR 6, 296 Z. 11f lautet in der Pariser Handschrift: ... quaestor nostri aerarii, καὶ οἱ χρυσείοι παιώνιοι mittantur integri. § 3 ist demnach zu ergänzen: Die ungarischen Gulden sind alle zu schicken. - Für die verderbte Stelle CR 6, 296 Z. 19 mit Anm. 4 bietet die Nürnberger Handschrift keine Hilfe, denn in ihr ist nur eine Lücke gelassen. Vielleicht ist trotzdem folgende Deutung und damit Ergänzung von § 4 möglich: Die Nachbarn [Hz. Moritz von Sachsen] versetzen Halle in Unruhe. Zu berichtigen: Die verderbte Stelle CR 6, 296 Z. 11f lautet in der Nürnberger (nicht: Pariser) Handschrift:

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