[M. an Georg Sabinus in Brandenburg].
- [Wittenberg], 4. Juni 1544
[1] Unter Bezugnahme auf S.s neuerliche briefliche Beschuldigung erklärt M., S. möge frei entscheiden, ob er M.s Tochter [Anna] als Frau behalten wolle oder nicht. Wenn S. weiterhin befürchtet, sie werde sich [gegen ihn] gesetzwidrig verhalten, soll er sie bei M. lassen; M. steht jedoch hierin für sie ein, nicht aber für ihre Laune, die bei dem Gegensatz der Naturen unüberwindlich ist.
[2] M. betet um einen guten Ausgang, um deswillen er sich zurückhält. Er verlangt eine klare Entscheidung S.s: er solle sie gegebenenfalls liebevoll abholen oder besser noch bis zur Niederkunft [⇨ 3747.3] bei M. lassen, der sie dann sogar bis nach Preußen [⇨ 3622] bringen will. Doch mehr als die Schande gilt ihm das Wohl seiner Tochter, die nicht in ständigem Streit leben kann.
Fundort:
CR 5, 407f Nr. 2954 mit 5, 922.
‒ MBW.T 13.