M. an Joachim Camerarius in Tübingen.
- [Regensburg], 21. Juni [1541]
[1] Zustimmung zu C.s Urteil über die Scholastiker, namentlich Gabriel [Biel], der noch der klarste von ihnen ist. Auch M. hat sie studiert.
[2] [Lgf. Philipp von Hessen] reiste ab, zuvor schon Pfgf. Philipp [der Streitbare] wegen des Rangstreites mit [Mgf. Georg] von Brandenburg[-Ansbach] und [Hz. Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel]. C.s Bruder [Hieronymus Kammermeister] ist also zu Hause [in Burglengenfeld].
[3] Die Entscheidung über das [Regensburger] Buch ist noch nicht gefallen, weil erst eine Gesandtschaft von [Kf. Joachim II.] von Brandenburg an Luther geschickt wurde [⇨ 2719]. Luthers Antwort [⇨ 2728.1]. M. bekennt sich gegen Luther und C. zur synergistischen Rechtfertigungslehre der [Regensburger] Formel [⇨ 2705.2.4].
[4] Caspar Cruciger bittet um C.s Anmerkungen zum Neuen Testament.
[5] Gerüchte über Ungarn; Kg. Ferdinand soll heute ankommen.
[6] Zu seinem Bericht vom [Regensburger Reichs]tag [⇨ 2725.1] wird M. eine Fortsetzung liefern [2767]; doch die Intrigen überging er absichtlich. Er hat ein gutes Gewissen. C.s Traum über M.s Hand[verletzung].
Fundort:
CR 4, 406-408 Nr. 2272; Cod. II, 31f; MSA 8, Nr. 402.
‒ MBW.T 10.