M.: Rede in Sessio VII. des Religionsgesprächs. - Worms, 7. Oktober 1557

[1] M. bedauert die Verzögerung [durch die Jenenser, ⇨ 8348]. Die abschweifende und aggressive Rede [des Petrus Canisius, ⇨ 8358] will er nicht im einzelnen widerlegen, sondern zu den Hauptsachen kommen.

[2] Zur Rechtsnorm in der Kirche verweist M. auf die letzte Denkschrift [8352]. Der Vorwurf, die Worte der Propheten und Apostel würden nach Gutdünken interpretiert, wird zurückgewiesen. Diese und die altkirchlichen Bekenntnisse sind die Norm; dunkle Stellen sind durch eindeutige zu interpretieren, wobei die Äußerungen der alten, unverdorbenen Kirche hilfreich sind, aber kritisch herangezogen werden müssen.

[3] Beispiel: Die Heiligenverehrung bei Basilius und das spätere Meßopfer für die Toten.

[4] Bei aller Wertschätzung des Altertums sind die gegenwärtigen Streitigkeiten nicht aus der disparaten Tradition zu entscheiden.

[5] Über den Zölibat und die Hermeneutik des Epiphanios.

[6] Gegen den Vorwurf, bei ‚Wort‛ würde Person und Rede [christologisch] nicht unterschieden.

[7] Vom Unterschied der kirchlichen und politischen Autorität (Cusanus erwähnt).

[8] Die inneren Streitigkeiten [der Evangelischen] entkräften nicht das gemeinsame Bekenntnis zur 1530 dem Kaiser Karl überreichten CA und betreffen nicht das Religionsgespräch. Sie werden da entschieden, wo die wahre Kirche ist. Der Vorwurf des Hochmuts wird mit dem Hinweis auf die Märtyrer der letzten 30 Jahre zurückgewiesen.

[9] Die Prinzipien des Glaubens: Schrift gegen Tradition.

[10] Die in der CA [BS 830] festgestellte Übereinstimmung mit der römischen Kirche gilt nicht ohne Einschränkung und überhaupt nicht für die neuere Geschichte des Papsttums mit seinem persischen Pomp. Die Zwei-Schwerter-Lehre von Bonifatius VIII. Über Ambrosius, Gregor [d. Gr.], Gregor VII., Julius II., Julius III., Paul IV.

[11] Weitere Mißdeutungen von Stellen, z. B. über Priesterehe, Besitzlosigkeit, Zwei Schwerter, Heilsungewißheit, sowie unechte Schriften wie Ambrosius über das Sakrament, die Konstantinische Schenkung, Theophylakt, sollen bei den einzelnen Artikeln behandelt werden.

[12] Das Bekenntnis zur CA wird durch die Abreise einiger Kollegen nicht berührt. Bitte an den Präsidenten [Julius Pflug], den Abbruch des Gesprächs zu verhindern.

Fundort:
Förner S. 89-96 mit S. 6; vgl. Bundschuh S. 480-483.
Datierung:
Die Sitzung begann am 6., kam an diesem Tag aber wegen des Streits um die Verlesung der Jenenser Protestation nicht zur Tagesordnung; vgl. Wolf S. 102f; Bundschuh S. 479. Das am 7. Oktober vorgetragene Schriftstück war im wesentlichen schon vor dem 22. September von M. verfaßt und am 22. auch von den Jenensern gebilligt worden (⇨ 8362).

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