M. an Jakob Bording in Rostock. - [Wittenberg], 10. April [1557]

[1] Nach Nereus bei Pindar [Pyth. 9, 169f; vgl. CR 19, 233] ist man sogar den Feinden Anerkennung schuldig. M.s Gefühle für B. sind unverändert. Für den [mecklenburgischen Vergleichsvorschlag: 8120], den er für hart und ungerecht hält, macht er B. nicht verantwortlich. Bisher trug er schweres Unrecht schweigend. Doch wenn seine Feinde [die Flacianer] ihn dazu zwingen, wird M. sein Schweigen aufgeben. Er bittet B., die Freundschaft zu wahren.

[2] M. empfiehlt den Überbringer [Andreas] Bovelius für ein Schul- oder Kirchenamt.

[3] [Andreas Magerius] aus Orléans ist gestorben. M. schickt die [Todesanzeige, ⇨ 8175.2; ⇨ 8176].

Fundort:
CR 9, 129f Nr. 6224.
Datierung:
Jahr aus § 3. Der Überbringer war am 16. 2. 1557 in Wittenberg Magister geworden (Köstlin 1891, S. 18).

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