M. an Johannes Mathesius [in Joachimsthal]. - [Wittenberg], 3. Oktober [1556]

M. verweist auf seine Antwort auf zwei Rechtsfragen in der Beilage [fehlt] und beantwortet Math.s Frage zu Röm 10 [V. 5].

Fundort:
CR 5, 188 Nr. 2768.
Datierung:
Datum: Peucers Edition Lib. II (1570), p. 35f, ist nicht chronologisch angeordnet. Pezel, Consilia I (1600), S. 530 [H *705], ordnet MBW 7981 ins Jahr 1543 ein, was von CR mit Zweifeln übernommen wurde. Loesche, Mathesius 2, 242 Nr. 14 folgt CR. H. Volz: ARG 31 (1934), 57 zu „S. 350“ [H 3409] meint, das Jahr 1556 ergebe sich aus MBW 7971. Dies trifft nicht zu, denn hier beantwortet M. dem Adam Cureus seine Fragen nach dem Logos und nach dem neuen Gehorsam, wogegen Math. zwei Rechtsfragen hatte. Was M. in 7981 über den Logos schreibt, hat in 7971 keine Entsprechung. Immerhin steht in der von Volz bearbeiteten Klitschdorfer Abschrift, die offensichtlich um eine chronologische Anordnung bemüht ist, 7981 zwischen 7726 vom 2. 3. 1556 und dem von Volz: ARG 30 (1933), 217f Nr. 17b [H 3404a] publizierten Brief vom 3. 2. 1557. Dies wiegt zunächst nicht schwerer als Pezels Zuordnung. Ein weiteres Indiz jedoch stützt das Jahr 1556: Damals erschien M.s neuer Römerbriefkommentar (⇨ 7785), und die Frage des Math. nach Röm 10, 5 wird im gedruckten Kommentar, den Math. zweifellos studiert hat, nicht behandelt (vgl. CR 15, 984ff); vielmehr scheint sich die Frage des Math. auf die Stelle CR 15, 986f „Primum igitur dictum Moisi inspiciamus ...“ zu beziehen. Schließlich begegnet M.s Bitte um Mitteilung, ob seine Antwort genügt, ähnlich in 7971. Da alle anderen Jahre keine positiven Indizien liefern oder sogar auszuschließen sind, dürfte 1556 doch das richtige Datum sein.

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