M. an Mgf. Johann von Brandenburg-Küstrin. Vorrede zu: Martin Luther, Der Achte Teil der Bücher. Wittenberg, Hans Lufft, 1556. Dt. - [Wittenberg], 10. März 1556

[1] Über die von Luther selbst, später von M. auf Verlangen von Caspar Cruciger, Georg Rörer und Georg Maior verfaßten Vorreden zu Luthers Werken.

[2] Konzile besitzen im Unterschied zu weltlichen Gerichten keine Amtsautorität.

[3] Sie sind an die Hl. Schrift gebunden und haben kein Recht zu dogmatischen Neubildungen. Ihre Aufgabe ist Bekenntnis und Unterweisung.

[4] Gott sorgt selbst für den Sieg der Wahrheit in der Kirche.

[5] Verurteilung des Trienter Konzils und der Eingriffe des Papstes Paul III. sowie seiner Verteidiger [Reginald] Pole, [Johannes] Gropper, [Petrus] Canisius, [Friedrich] Staphylus und Georg Theander.

[6] Über die wahre Kirche.

[7] Segenswunsch. Ein Komet ist sichtbar [⇨ 7732ff].

Fundort:
CR 8, 684-689 Nr. 5939. ‒ MBW.T 25.
Datierung:
Zu §§ 2-4 vgl. CR 8, 639-643 Nr. 5901. Dies ist der Hauptteil (CR 12, 139-144) der Rede De iudiciis ecclesiae (⇨ 7726.2), den Pezel in seine Consilia aufgenommen hat, wodurch er in die Briefbände des CR gelangte.

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