M. mit [Alexander Alesius, Jakob Runge, Moritz Heling und Joachim Camerarius]: Gutachten [für Hieronymus Baumgartner in Nürnberg]. - Nürnberg, [ca. 27.] September 1555

[1] Die Definition der Gerechtigkeit bei Osiander steht in Widerspruch zur Hl. Schrift.

[2] Er trennt die Sündenvergebung von der Gerechtigkeit

[3] und unterscheidet nicht die Personen der Trinität.

[4] Unbeschadet der vorhandenen schriftgemäßen Bekenntnisse muß zum gegenwärtigen Streit einiges wiederholt werden über die Vergebung aus Gnaden,

[5] über den Mittler,

[6] über den tröstenden Glauben als Wirkung des ‚Logos‛ durch das äußere Wort des Evangeliums und über den Heiligen Geist,

[7] über die Einwohnung Gottes in den Wiedergeborenen

[8] und über den Vorrang des Glaubens an den Mittler,

[9] was vor allem von Osiander — ähnlich den Papisten — bestritten wird.

[10] Joseph als Beispiel eines Wiedergeborenen.

[11] Es handelt sich auch nach Osianders Meinung nicht um einen Wortstreit, sondern um zentrale Glaubensfragen. Seine Lehre darf deshalb nirgendwo zugelassen werden, auch nicht mit Interpretationen.

[12.1] Beurteilung der vom [Nürnberger] Rat vorgelegten Schriften von [Hieronymus] Besold,

[12.2] [Leonhard] Culmann

[12.3] und [Johannes] Vetter.

[13] Das weitere Verfahren mit Culmann und Vetter.

[14] Ermahnung und Gebet.

Fundort:
CR 8, 579-587 Nr. 5848. ‒ MBW.T 25.
Datierung:
Datum: M. und seine Begleiter (⇨ 7590.2) weilten vom 24. September, einem Dienstag, bis zum Freitag dem 4. Oktober in Nürnberg (bei ⇨ 7603). In dieser Zeit sind 7591-7593 und 7600 entstanden. Laut 7596f waren sie am 30. September vollendet, jedenfalls im wesentlichen. Die Predigt (7593) ist gewiß am Sonntag, dem 29. September, gehalten worden. In der Vorrede zur Druckausgabe schreibt Jakob Runge, er habe „neben andern“ sein „Bekenntnis getan“ und darüber auf Wunsch etlicher Prädikanten und anderer (darunter wahrscheinlich Hieronymus Baumgartner) diese Predigt gehalten. Das Schriftstück 7592 wurde also vor der Predigt zur Unterzeichnung vorgelegt, wahrscheinlich am Samstag. Die zahlreichen Unterschriften wurden nicht an einem Tag geleistet, einige noch nach M.s Abreise (⇨ 7610.2), obgleich am 4. Oktober, dem Tag der Abreise, die Aktion als abgeschlossen gemeldet wird (7601). Vorher hat M. — von B. dazu aufgefordert (⇨ 7627.1) — noch die Ansprache an die Nürnberger Geistlichen (7600) gehalten, in der die Unterzeichnung ebenfalls als abgeschlossen vorausgesetzt wird. Dies dürfte am 2. oder 3. Oktober gewesen sein, vielleicht schon am 1., dem Dienstag. Diese Reihenfolge wird auch von den CR 8, 547 zitierten Wittenberger und Nürnberger Publikationen des Jahres 1555 geboten. Die von CR vorgenommene Umstellung der »Adhortatio« (7600) an den Anfang ist unbegründet. Die gelehrte Auseinandersetzung mit den Nürnberger Osiandristen (7591), vom CR unter Zweifeln an das Ende gestellt, ist als erstes all dieser Schriftstücke verfaßt worden, nicht nur aus inneren Gründen, sondern weil in § 13 von der Unterschriftenaktion noch nicht die Rede ist. Auftraggeber war laut § 12.1 der Rat. Ein an diesen gerichtetes Gutachten wäre aber in deutscher Sprache abgefaßt worden. Deshalb dürfte der zuständige Ratsherr B. (⇨ 7649.2), mit dem M. immer lateinisch korrespondierte, der unmittelbare Adressat sein.

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