M.: Gutachten an Joachim Camerarius [in Leipzig für den Rat der Stadt Nürnberg]. Dt. - [Wittenberg, 28./29. November 1555]
[1] Wenn Leonhard Culmann sich still verhält und zur Gemeinde [Nürnberg] gehören möchte, so soll man Geduld mit ihm haben, auch wenn er sich im Freundeskreis rühmt, unwiderlegt zu sein, denn seine vorliegenden Bekenntnisse [vgl. Senger (wie 6725), 740-742] offenbaren seinen Unverstand.
[2] Wenn aber einige Geistliche ihn, der von sich aus sein Predigtamt niedergelegt hat, vom Abendmahl ausschließen wollen, solange er nicht öffentlich widerrufen hat, soll er vor den Kirchenpflegern [Hieronymus Baumgartner u.a.] und vier Geistlichen die Anerkennung des unterschriebenen Bekenntnisses [7592] aussprechen. Die Vorlage eines neuen Bekenntnisses ist abzulehnen. Ein öffentlicher Widerruf Culmanns ist unnötig.
Fundort:
CR 8, 613-615 Nr. 5874.
‒ MBW.T 25.
Datierung:
Datum wie 7648.