M.: Gutachten an Joachim Camerarius [in Leipzig für den Rat der Stadt Nürnberg]. Dt. - [Wittenberg, 28./29. November 1555]

[1] Wenn Leonhard Culmann sich still verhält und zur Gemeinde [Nürnberg] gehören möchte, so soll man Geduld mit ihm haben, auch wenn er sich im Freundeskreis rühmt, unwiderlegt zu sein, denn seine vorliegenden Bekenntnisse [vgl. Senger (wie 6725), 740-742] offenbaren seinen Unverstand.

[2] Wenn aber einige Geistliche ihn, der von sich aus sein Predigtamt niedergelegt hat, vom Abendmahl ausschließen wollen, solange er nicht öffentlich widerrufen hat, soll er vor den Kirchenpflegern [Hieronymus Baumgartner u. a.] und vier Geistlichen die Anerkennung des unterschriebenen Bekenntnisses [7592] aussprechen. Die Vorlage eines neuen Bekenntnisses ist abzulehnen. Ein öffentlicher Widerruf Culmanns ist unnötig.

Fundort:
CR 8, 613-615 Nr. 5874. ‒ MBW.T 25.
Datierung:
Datum wie 7648.

Normdaten
Personen:

Baumgartner, Hieronymus: http://d-nb.info/gnd/116067128

Camerarius, Joachim: http://d-nb.info/gnd/118518569

Culmann, Leonhard: http://d-nb.info/gnd/118638572

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485