[1] Die Verhandlungen am [Dresdner] Hof und M.s dreigeteiltes Gutachten [6164] (mit Beispiel Magdeburg und Kurpfalz für Fälle 1 und 2). Gründe für die Ablehnung. Gemäß dem Schreiben des Kaisers an [Kf.] Moritz [von Sachsen] wurde die Beschickung beschlossen. Die von M. verfaßte [Confessio Saxonica, ⇨ 6080].
[2] Weitere Beratung des Hofes über den Zeitpunkt der Überreichung dieser Schrift. M.s Entwurf einer Instruktion [6185].
[3] M. ist zur Gesandtschaft [nach Trient] bereit und überläßt die Geleitsfrage dem Hof.
[4] Den Städten riet M. von einer eigenen Gesandtschaft ab.
[5] Die [Confessio Saxonica] ist im Namen der Theologen, nicht der Fürsten abgefaßt. Dasselbe sagte M. den Straßburger und württemberger Gesandten [Johannes Marbach und Jakob Beurlin, ⇨ 6175].
[6] [Kf. Joachim II.] von Brandenburg wirkt dem entgegen, wird aber auf dem Konzil nicht einmal das Interim verteidigen. Die Bff. [Friedrich] von Magdeburg, [Julius Pflug] von Naumburg und [Nikolaus] von Meißen haben [Michael Helding] von Merseburg beauftragt.
[7] Ergebnis: alles ist offen; niemand hat große Lust.
[8] Auf die Frage, was zu tun sei, wenn der Kaiser die Vertreibung der Prediger verlangt, sagte M., dann gebe es entweder Widerstand oder Leiden, worüber die Obrigkeit entscheiden müsse; die Prediger müssen zum Leiden bereit sein.