M.: Gutachten [für Michael Meienburg in Nordhausen].
- [Wittenberg, 19. September 1551]
[1] Die Frage des Anton [Otto], ob man von einem Meßpriester, sofern damit keine Verpflichtung zu Gottlosem verbunden ist, Einkünfte oder Geschenke empfangen darf, ist ebenso zu bejahen wie die Ehe mit einem Heiden, z. B. Augustins Mutter [Monnica] mit [Patricius], Konstantins Schwester [Konstantia] und Licinius; Paulus [1 Kor 7, 12-16]. Andernfalls müßten alle [evangelischen] Pfarrer verhungern [vgl. WATR 3, 197 Nr. 3152].
[2] Anton [Ottos] Geschrei [⇨ 6089] offenbart seine Motive und wird ihm Strafen eintragen. [Denn] schon entschuldigen sich die Magdeburger wegen der Bücher [gegen Kf. Moritz von Sachsen], wobei sie Verdrehungen gebrauchen.
Fundort:
CR 7, 713f Nr. 4835.
‒ MBW.T 21.
Datierung:
Datum: Wie das Autograph (Slg. Bodmer in Genf) erkennen läßt, handelt es sich nicht um einen fragmentarischen Brief, sondern um eine gutachterliche Niederschrift, die einem Brief beilag. Der Anton, dem Sympathien mit den Magdeburgern unterstellt werden, ist gewiß Otto in Nordhausen. Damit ist Mbg. der wahrscheinliche Adressat. Inhaltlich ist 6209 eine konkrete Parallele zu dem allgemeinen Gutachten 6289, das mit der Jahreszahl 1551 überliefert ist. Diese wird für 6209 durch das erwähnte Einlenken der Magdeburger bestätigt: Schon am 16. Juli meldet M. Friedensverhandlungen (6136.3), dann wieder am 10. und 20. September (6201.2; 6210.2). Im Oktober wurde dann erfolgreich verhandelt (⇨ 6228.1; ⇨ 6232.2; ⇨ 6256.3). M.s Andeutung 6209.2 scheint sich auf den Anfang dieser Entwicklung zu beziehen. An Mbg. schrieb er u. a. am 19. September (6208). Vielleicht lag 6209 diesem Brief bei. Es wäre dann die Antwort auf eine weitere (⇨ 6089 usw.) von Otto aufgeworfene Streitfrage.