[Michael] Meienburg an die theologische Fakultät [Johannes Bugenhagen, Georg Maior, Johannes Forster und M.] in Wittenberg. Dt. - Nordhausen, 28. Mai 1551

[1] Nordhausen wurde als Reichsstadt auch zum letzten Reichstag nach Augsburg vom Kaiser geladen,

[2] ließ sich aber durch Nürnberg vertreten, wobei keine Handlungsvollmacht erteilt und die Annahme des Interims ausdrücklich untersagt wurde. Die Mainzer Kanzlei registrierte wie üblich diese Vertretung.

[3] Die Reichsstädte haben auf den Reichstagsabschied keinen Einfluß,

[4] halten sich aber auch an Beschlüsse, die das Gewissen belasten, nicht gebunden, namentlich Trienter Konzil, Interim, Finanzhilfe gegen Magdeburg betreffend, obgleich ihr Name unter den Abschied gesetzt wird.

[5] Gleichwohl behauptet Anton Otto seit 7. Mai auf der Kanzel, der Rat von Nordhausen habe dem Interim, dem päpstlichen Konzil und der [Exekution des geächteten] Magdeburg zugestimmt, ohne daß Otto sich zuvor erkundigt hatte.

[6] Dasselbe würde auch für die anderen evangelischen Reichsstände wie Württemberg, Pommern, Preußen, Mecklenburg, Lübeck, Goslar u. a. m. gelten.

[7] Otto bleibt unbelehrbar und greift auch seine Kollegen an, so daß deren Weggang befürchtet wird.

[8] Die inspizierenden Ratsherren wurden beleidigt, und es droht ein Volksaufstand.

[9] Die ,Bürgerschaft' bittet um einen Ratschlag der Wittenberger Theologen.

Fundort:
E. Koch: ARG 72 (1981), 292-294 Nr. 2. ‒ MBW.T 21.
Nachtrag:
§ 2 zu ergänzen: Die Mainzer Kanzlei registrierte wie üblich diese Vertretung [durch die Gesandten Erasmus Ebner und Jakob von Muffel].

Normdaten