[1] Nordhausen wurde als Reichsstadt auch zum letzten Reichstag nach Augsburg vom Kaiser geladen,
[2] ließ sich aber durch Nürnberg vertreten, wobei keine Handlungsvollmacht erteilt und die Annahme des Interims ausdrücklich untersagt wurde. Die Mainzer Kanzlei registrierte wie üblich diese Vertretung.
[3] Die Reichsstädte haben auf den Reichstagsabschied keinen Einfluß,
[4] halten sich aber auch an Beschlüsse, die das Gewissen belasten, nicht gebunden, namentlich Trienter Konzil, Interim, Finanzhilfe gegen Magdeburg betreffend, obgleich ihr Name unter den Abschied gesetzt wird.
[5] Gleichwohl behauptet Anton Otto seit 7. Mai auf der Kanzel, der Rat von Nordhausen habe dem Interim, dem päpstlichen Konzil und der [Exekution des geächteten] Magdeburg zugestimmt, ohne daß Otto sich zuvor erkundigt hatte.
[6] Dasselbe würde auch für die anderen evangelischen Reichsstände wie Württemberg, Pommern, Preußen, Mecklenburg, Lübeck, Goslar u.a.m. gelten.
[7] Otto bleibt unbelehrbar und greift auch seine Kollegen an, so daß deren Weggang befürchtet wird.
[8] Die inspizierenden Ratsherren wurden beleidigt, und es droht ein Volksaufstand.
[9] Die ‚Bürgerschaft‛ bittet um einen Ratschlag der Wittenberger Theologen.