[1] Auf Befehl des Kf. sind die Leiter der Kirche in seinen und des Hz. August [von Sachsen] Landen nach [Wittenberg] gekommen und haben am ersten Tag die für das Konzil verfaßte [Confessio Saxonica] gelesen und beraten und am anderen Tag jeder seine Meinung darüber ausgesprochen [⇨ 6124]. M. schickt nun durch Daniel [Greser] die von allen Teilnehmern unterzeichnete Schrift [⇨ 6080, dazu die Unterschriften CR 28, 458-461; vgl. MSA 6, 81f]. Sie bedeutet nicht Neuerung, sondern Fortsetzung der bisherigen Lehre.
[2] Die versammelten Pastoren besprachen außerdem folgendes:
[2.1] Eine Visitation ist erforderlich.
[2.2] Die Konsistorien in Leipzig und [Wittenberg] sind nötig (Dank an den Kf.) und werden von weither befragt. Doch wird der Kf. gebeten zu veranlassen, daß die Amtleute auf Ersuchen die Urteile durchsetzen.
[2.3] Der Kf. soll den Übergriffen des Bf. von Merseburg, Michael Helding, gegen die Pfarrer wehren.
[3] Anbei die Zustimmung der Gesandten des Mgf. Johann von [Brandenburg-Küstrin, Caspar Marsilius und Heinrich Hamme] zur [Confessio Saxonica: 6111]. Die Pommern und Mecklenburger sind noch nicht da. Nürnberg, Straßburg und andere werden sich ebenfalls anschließen. Nur ein gemeinsames Bekenntnis sollte auf dem Konzil abgelegt werden.