M. : Gutachten [für die kfl. Räte]. Dt. - [Wittenberg, vor 13. Juli 1549]
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v.
‒ MBW.T 19 (erstmals publiziert).
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vund f.129
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verhalten sind. Die von M. modifizierten Artikel sind ebd. f.126
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vzusammengestellt. In der gedruckten Fassung (5 Exemplare ebd. f.110
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v; CR 7, 426-428 mit 217-220 Nr. 4556) wurden M.s Änderungsvorschläge nur zum Teil berücksichtigt. Die Datierung darf sich nicht davon beirren lassen, daß das Schreiben des Kf.
aam 2. August; das Meißner Konsistorium erhielt das Schreiben des 4. Juli mit den Drucken sogar erst am 3. Oktober und verteilte die Drucke an die Pfarrer mit Schreiben vom 11. Oktober, worüber am 27. Oktober dem Kf. berichtet wurde: Dresden l.c. f.136
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r; vgl. A.Chalybaeus, Die Durchführung des Leipziger Interims (Diss. phil. Leipzig 1905), 8-12; Herrmann (1962), 169f. M.s Meldungen vom 14. Juli (5595.2.2) und 17. August (5610.1) entsprechen den Tatsachen. Er selbst verschickte den Auszug am 27. Oktober (⇨ 5664.3) und äußerte sich dazu am Tag danach (5666.2). Der 4. Juli kann demnach nicht als terminus ante quem für M.s Kritik des Entwurfs gelten. Der Druck wurde offenbar erst später vollendet. Wenn nun M. am 13. Juli das mehrfach erbetene (5470; 5497; 5560) Gutachten für