M.: Gutachten [für die kfl. Räte]. Dt. - [Wittenberg, vor 13. Juli 1549]

[1] Obwohl die Artikel [Vorform des »Auszugs«, s. u.] bereits beschlossen und Kaiser und Kg. [Ferdinand] zugestellt sind, befürwortet M. Änderungen:

[2] Im Artikel von der Konfirmation ist der Einwand des Bf. [Julius Pflug] von Naumburg, die Konfirmation müsse durch den Bf. selbst geschehen [Pollet, Pflug-BW 3, 687], durch Streichung zu entkräften.

[3] Der unqualifizierte Angriff des [Nikolaus] von Amsdorf auf den Artikel von der Beichte beirrt M. nicht.

[4] Zusatz zum Artikel vom [Altar]sakrament, weil der fehlende Hinweis auf die Gegenwart Christi getadelt wurde.

[5] M. verlangt die Streichung des trotz Besserung immer noch anstößigen Artikels über die Ölung, den die Magdeburger kritisieren werden.

[6] Zu Amsdorfs Kritik am Fronleichnamsfest bemerkt M., daß dieser und seinesgleichen in der Frage der Transsubstantiation dem Papst und den Irrlehren mehr Vorschub geleistet haben [⇨ 3652f u. ö.] als das [Trienter] Konzil.

Fundort:
Eigenhändig: Dresden SA, Loc. 7434 Torgauischer und Grimmischer Tag 1549, f. 122r-123v. ‒ MBW.T 19 (erstmals publiziert).
Datierung:
Datum: M.s Kritik des von ihm durch 5561 angeregten »Auszug aus dem Beschluß des jüngst gehaltenen Landtags zu Leipzig« (der von den Flacianern „Kleines Interim“ genannt wurde) bezieht sich auf eine der Vorformen, die Dresden l. c. f. 106r-109v und f. 129r-132v erhalten sind. Die von M. modifizierten Artikel sind ebd. f. 126r-127v zusammengestellt. In der gedruckten Fassung (5 Exemplare ebd. f. 110r-121v; CR 7, 426-428 mit 217-220 Nr. 4556) wurden M.s Änderungsvorschläge nur zum Teil berücksichtigt. Die Datierung darf sich nicht davon beirren lassen, daß das Schreiben des Kf. Moritz von Sachsen, mit dem die gedruckten Exemplare des »Auszug« verschickt wurden, das Datum des 4. Juli 1549 trägt (CR 7, 424-426 Nr. 4555), denn in Wirklichkeit wurde es viel später verschickt, laut GWB Bl. 284a am 2. August; das Meißner Konsistorium erhielt das Schreiben des 4. Juli mit den Drucken sogar erst am 3. Oktober und verteilte die Drucke an die Pfarrer mit Schreiben vom 11. Oktober, worüber am 27. Oktober dem Kf. berichtet wurde: Dresden l. c. f. 136r-138r; vgl. A. Chalybaeus, Die Durchführung des Leipziger Interims (Diss. phil. Leipzig 1905), 8-12; Herrmann (1962), 169f. M.s Meldungen vom 14. Juli (5595.2.2) und 17. August (5610.1) entsprechen den Tatsachen. Er selbst verschickte den »Auszug« am 27. Oktober (⇨ 5664.3) und äußerte sich dazu am Tag danach (5666.2). Der 4. Juli kann demnach nicht als terminus ante quem für M.s Kritik des Entwurfs gelten. Der Druck wurde offenbar erst später vollendet. Wenn nun M. am 13. Juli das mehrfach erbetene (5470; 5497; 5560) Gutachten für Heinrich von Einsiedel ausfertigte (5590f), am gleichen Tag auf eine Antwort vom Hofe wartete (5594) und auch noch die Äußerung über Amsdorf aus dem „Auszugs-Gutachten“ (5588.3) in einem Brief wiederholt (5593.2), so sind dies Indizien für die Abfassung von 5588 nicht lange vor dem 13. Juli 1549.

Normdaten
Personen:

Amsdorf, Nikolaus von: http://d-nb.info/gnd/118645056

Einsiedel, Heinrich von: http://d-nb.info/gnd/119548801

Ferdinand: http://d-nb.info/gnd/118532502

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Moritz von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118584138

Pflug, Julius: http://d-nb.info/gnd/118714082