M.: Gutachten. Dt. - [Wittenberg, 14. Oktober 1548]

Über die Meßopferlehre des Interims.

[1.0] Obwohl das Interim zugibt, daß die Messe nicht Opfer für die Sünden ist und nicht Sündenvergebung verdient, enthält es vier Irrtümer:

[1.1] Die besondere Opferhandlung des Priesters,

[1.2] Einsetzung durch Christus zur Zuwendung seiner Verdienste,

[1.3] Heiligenanrufung,

[1.4] Zuwendung an die Toten.

[2] „Opus operatum“ und Zuwendung durch den Priester sind scholastisch und führen weg vom Verdienst Christi und dessen Zuwendung im Gebrauch des Sakraments durch den Glauben. Nicht einmal die Opfer des Alten Testaments waren Zuwendungen.

[3] Das Interim will mit der Zuwendung die Privatmesse stärken.

[4] Evangelium und alter Kanon enthalten nichts über das Opfer des Priesters, sondern Christus opfert sich selbst, die Austeilung seines Leibes ist als Sakrament eingesetzt.

[5] Das Meßopfer besteht aus Gedächtnis, Danksagung, Bitte und Zuwendung in der Kommunion und im Glauben.

Fundort:
CR 6, 856f bei Nr. 4201. ‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum: 5322 wird in GWB Bl. 95b-97a und im Anschluß daran vom CR zu 5117 gestellt. Doch enthalten weder die beiden Ausfertigungen noch die zahlreichen Abschriften von 5117 diesen Zusatz über das Meßopfer. Auch inhaltlich ergeben sich Schwierigkeiten, diese wohldurchdachten Äußerungen über das Meßopfer so früh anzusetzen, zumal das Thema erst auf der Pegauer Konferenz 23.-25. 8. 1548 (⇨ 5270) aktuell wurde. Als dort abgefaßt bezeichnet es die Handschrift der Münchner SB clm 26719, die es zweimal abschriftlich enthält (f. 78v-81v und 102r-104v). Es ist aber unwahrscheinlich, daß M. in Pegau für die Diskussion mit dem gelehrten Julius Pflug ein deutsches Gutachten verfaßt hat. Eher gehört dorthin die von derselben Münchner Handschrift ebenfalls diesem Ort zugewiesene Abhandlung 5270. Deutsch schrieb M. zweifellos, als er das Gutachten der Prediger von Halle mit Ausführungen über das Meßopfer ergänzte. Dieses Schriftstück übersandte er am 15. 10. 1548 dem Justus Jonas (⇨ 5323.1). Am 14. bereits schickte er dasselbe an Fürst Georg von Anhalt. Daß es sich um 5322 handelte, wird durch die Tatsache unterstützt, daß sich ein Exemplar in dessen Archiv erhalten hat: Frankfurt/Main BA (vorher Göttingen SAL), Anhaltisches SA, GAR 54I, p. 6-9.

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