M. und Johannes Bugenhagen an Nikolaus Medler in Braunschweig.
- [Wittenberg], 25. Juni 1548
[1] All den vielen ratsuchenden Pfarrern antworten M. und B. dasselbe: sie sollen die theologische Entscheidung von der politischen trennen und ihrerseits das Augsburger [Interim] ablehnen. Dessen Irrtümer sind aus dem Gutachten [5182] ersichtlich.
[2] Das Gutachten M.s, das Med. geschickt hat, wird verstümmelt verbreitet [⇨ 5194], denn die falsche Rechtfertigungslehre des Augsburger [Interims] hat M. von Anfang an verworfen. M. schickt das gemeinsame Gutachten [5182] zur Vorlage an den Rat von Braunschweig. Es wurde Kf. [Moritz] von Sachsen zugestellt. Bald wird ein Landtag [in Meißen, ⇨ 5200ff], zu dem [Fürst Georg] von Anhalt und andere geladen wurden, [über das Interim] beraten.
[3] Ulm und Hamburg lehnen das Augsburger [Interim] ab, die übrigen Städte haben sich Bedenkzeit ausgebeten. M. empfiehlt dem Braunschweiger Rat die Ablehnung.
Fundort:
CR 6, 952f Nr. 4272.
‒ MBW.T 18.