Die Theologen an die [Delegierten der] Landstände in Meißen. Dt. - Meißen, [3./4.] Juli 1548

Die Theologen können nur die wahre Lehre feststellen. Die Entscheidung für das Bekenntnis muß jeder in eigener Verantwortung treffen. Eine gemeinsame Unterzeichnung würde die Landstände zum Schutz der Theologen verpflichten. Diese wollen aber auf eigene Gefahr ihren Dienst tun, solange es möglich ist.

Fundort:
CR 7, 45 Nr. 4287. ‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum: Laut GWB Bl. 176a-b (hiernach CR 7, 45 Vorspann) nach dem Beschluß, eine „Summa christlicher Lehre“ (= MBW 5209) auszuarbeiten, die von den Theologen und Landständen unterschrieben und dem Kaiser eingereicht werden solle, aber vor Beginn der Arbeit daran. Dieser Beschluß wurde laut 5204.1 am 3. Juli gefaßt.

Normdaten
Personen:

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485