[Caspar Cruciger, Johannes Pfeffinger, Georg Maior und M. an die kfl. Räte in Freiberg]. Dt. - [Altzella, 24. April 1548]
[1] An der Rechtfertigungslehre des [Interims] ist zu beanstanden, daß der Glaube ohne Liebe sein kann, daß die eingegebene Gerechtigkeit mit der Liebe gleichgesetzt und diese höher bewertet wird als das Vertrauen auf den Mittler. Viele werden dies kritisieren.
[2] Das Gutachten [5130] soll auch Kf. [Joachim II.] von Brandenburg, Johannes Agricola, Jakob Sturm und Bucer gezeigt werden. Ferner sollen Georg von Anhalt, [Caspar Zeuner], Camerarius und andere dazu Stellung nehmen.
[3] Hinweis auf die Randbemerkungen [5135]. Weigerung, eine eigene Formel auszuarbeiten.
[4] Ausländische Nationen werden das [Interim] ebenfalls kritisieren. Erinnerung an geheime Vergleichsartikel in Regensburg [⇨ 5127.1], von denen Lgf. [Philipp von Hessen] und Bucer wissen.
Fundort:
CR 6, 876f Nr. 4215; vgl. Pollet, Pflug-BW 3 (1977), 672 bei Nr. 60; Regest: Pol. Korr. Moritz 3 (1978), 766 Nr. 1041.
‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum aus § 3, also gleichzeitig mit 5136. Laut Aktenvermerk auf dem von Cruciger geschriebenen Original: Dresden SA, Loc. 10297 Interim Augustanum 1548, f. 198r-200r, wurde es am 25. April [aus Freiberg] nach Augsburg geschickt. Die Namen der Adressaten ⇨ bei 5130.