M.: Randbemerkungen zum Interim. Dt. u. lat. - [Altzella, 23./24. April 1548]

[1 und 2] Glaube, Liebe, Hoffnung und Heiliger Geist bei der Rechtfertigung.

[3] Glaube und Vertrauen.

[4] Notwendigkeit der guten Werke.

[5] Kriterien der Kirche.

[6] Buße.

Fundort:
Abschrift der Urform des Interims mit eigenhändigen Glossen von M. und Ludwig Fachs: Dresden SA, Loc. 10297 Interim Augustanum 1548, f. 81r-128v; hieraus: Pollet, Pflug-BW 3 (1977), 631-644 Doc. 56 (S. 633 Anm. 30-37 Z. 3: vergebung der sund hatt; Z. 4: durch den heiligen geist angefangen; Z. 5/6: vnd musß dises vortrawen; S. 635 Anm. 88-100 Z. 2: das offentlich gericht; Z. 4: dadurch offentliche vnd heimliche sund vergeben werden; hinzuzufügen ist nach S. 634 Z. 49 die auf die Notwendigkeit der guten Werke zur Seligkeit bezogene Bemerkung: haec non offendit me). ‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum: Georg von Komerstadt schickte das Exemplar des Interims, das er M. nach dessen Ankunft in Altzella am Abend des 30. März 1548 (bei ⇨ 5105) zur Begutachtung gegeben hatte, mit seiner Sendung vom 2. April 1548 (bei ⇨ 5112) an Kf. Moritz von Sachsen nach Augsburg zurück. Erst als M. am 19. April erneut nach Altzella gekommen war, wurde ihm der Text des Interims wieder zugänglich. Zunächst verfaßten er und seine Kollegen das kritische Gutachten 5130, das Komerstadt am 22. April persönlich nach Freiberg mitnahm. Damals muß er den Theologen den Auftrag zu einer positiven Alternative zum Interimstext erteilt haben, denn in 5136 und 5137.3 wird dieses Ansinnen abgelehnt und dabei auch auf die Randglossen zum Interim hingewiesen. Dies ist ein Indiz dafür, daß sie nach Komerstadts Abreise aus Altzella, aber vor der Niederschrift von 5136f vom 24. April 1548 angebracht wurden.
Nachtrag:
Zu ergänzen § 7: Heiligenanrufung und Seelenmessen.

Normdaten
Personen:

Fachs, Ludwig: http://d-nb.info/gnd/125009496

Komerstadt, Georg von: http://d-nb.info/gnd/117737437

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Moritz von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118584138