M.: Anweisung an Johannes Kestner in Weimar. Dt. - [Wittenberg, 13. Januar 1547]

[1] K. soll sich von Justus Menius 13 Taler zahlen lassen, die Jakob von Koseritz M. in Wittenberg vorgestreckt hat, damit er das Kostgeld für Eusebius Menius bezahlen kann [⇨ 4683f].

[2] Unter Bezugnahme auf ein früheres Schreiben bittet M., dem Johannes Stigel außer den damals angewiesenen 25 weitere 25 Gulden auszuzahlen, die M. aus der Universitätskasse gegen Quittung erhalten hat und nach Eingang der Zahlungsbestätigung durch K. dem Rentmeister [Jakob] von Koseritz übergeben wird.

[3] Die weiteren 25 Gulden, die Stigel aus der kfl. Kammer erhalten sollte [⇨ 4217], kann die Universität nicht bezahlen, denn sie hat weder diesen Betrag noch überhaupt den jährlichen Zuschuß der Kammer erhalten.

[4] M. bittet um klare Antwort durch seinen Boten, den er auf eigene Kosten schickt.

Fundort:
CR 6, 355f Nr. 3703; K. E. Förstemann: Neue Mittheilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen 1 (1834), 58f bei Nr. 12 [H 1708]. ‒ MBW.T 16.
Datierung:
Datum: Eindeutig die 4546 erwähnte Beilage.

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