Martin Luther, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger, Georg Maior und M.: Gutachten für den Rat der Stadt Zwickau. Dt. - [Wittenberg, 1. Hälfte Dezember 1545]

[0] In der Ehesache des Kantors Matthäus Weißmann [⇨ 3971] wird aufgrund der Zeugenaussagen folgendes empfohlen:

[1] Der Einspruch des Pfarrers [Leonhard Beyer] gegen die Eheschließung des Matthäus Weißmann mit [Anna Creutzenach] erfolgte zu Recht, denn Blutschande ist eine besonders schwere Sünde.

[2] Da der Verdacht, daß Weißmann mit [Annas Mutter] Geschlechtsverkehr gehabt hatte, nicht erhärtet werden konnte, darf er auf sein Gewissen die Tochter heiraten.

[3] Aber die Eheschließung soll außerhalb Zwickaus stattfinden und die Eheleute sollen auswärts wohnen, denn Ärgernis erregt zu haben, verdient eine abschreckende Kirchenstrafe, doch ohne Minderung der bürgerlichen Ehre.

Fundort:
WAB 11, 234-236 Nr. 4179 mit 13, 350. ‒ MBW.T 14.
Datierung:
Datum: Am 16. 12. 1545 in Zwickau dem Kantor vorgelesen.

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