Martin Luther, Johannes Bugenhagen, Georg Maior und M. an den Pfarrer [Leonhard Beyer] und den Rat der Stadt Zwickau. Dt. - Wittenberg, 6. September 1545

Die Schreiben des Pfarrers [3971] und des [Leonhard Weißmann], des Vaters des Kantors [Matthäus Weißmann], wurden beraten. Daß der Kantor trotz Verbot seine Beziehungen zur Baretthändlerin [Frau des Hans Creutzenach] nicht abbrach, wird mißbilligt. Da der Verdacht besteht, er habe mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, verschob der Pfarrer mit Recht die Eheschließung zwischen dem Kantor und deren Tochter [Anna Creutzenach]. Wenn sich dieser Verdacht bestätigt, ist die Ehe verboten. Wenn aber der Kantor nicht mit der Frau übernachtet hat und intime Beziehungen bestreitet, darf er die Tochter heiraten und in Zwickau bleiben. Der Rat soll den Fall genau untersuchen, denn nicht nur Blutschande, sondern auch üble Nachrede schadet der Stadt.

Fundort:
WAB 11, 170-173 Nr. 4148 mit 13, 347. ‒ MBW.T 14.

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