M.: Denkschrift [für den Kaiser]. Dt. und lat. - [Regensburg, 12. Juli 1541]

Über die Reform der kirchlichen Mißstände.

[1] Abfassung einer Glaubenslehre (Katechismus).

[2] Predigt.

[3] Katechese.

[4] Zeremonien und Bilder.

[5] Qualifikation der Pfarrerschaft.

[6] Stellenbesetzung, Ordination, Prüfung, Lebensunterhalt.

[7] Priesterehe.

[8] Abschaffung des Zölibats.

[9] Kirchenzucht.

[10] Jährliche Prüfung der Gemeindeglieder.

[11] Kein Gewissenszwang durch Kelchentzug.

[12] Kirchengerichte. Ihre Vernachlässigung. Die Aufgaben der Bischöfe und die Realität in Deutschland. Gerichtshöfe aus Domherren und gelehrten Laien für Lehre, Ehesachen und Bann. Ihre Finanzierung. Geldstrafen. Bürgerliche Gerichte. Kein Bann durch einzelne Pfarrer.

[13] Visitationen und Druckzensur.

[14] Schulwesen.

[14.1] Seine Bedeutung und

[14.2] Geschichte.

[14.3] Stipendien.

[14.4] Seine Reform durch die Obrigkeiten, insbesondere Reform der Universitäten hinsichtlich Lehre und Zucht.

[14.5] Die Finanzierung der Geistlichen, Kirchengerichte und Schulen aus Stiften und Klöstern.

[15] Nonnenklöster ohne Gelübde als Schulen, doch in Städten.

[16] Gebet.

Fundort:
CR 4, 541-552 Nr. 2317 (nur lat.). ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum: Sowohl M. (2767.5.3) als auch die Straßburger Gesandten (Pol. Corr. Straßburg 3, 197) berichten, daß die Gutachten über die Mißbräuche, die M. (2752) und Bucer (vgl. CR 4, 542; Walch2 17, 708-719 Nr. 1384/I) verfaßten, zusammen mit 2751 übergeben wurden. Der nur in Bucers lateinischer Aktenpublikation (⇨ 2821.3) überlieferte 14. wird also von P. Vetter (⇨ 2647), 197 zu Unrecht dem ebenfalls überlieferten 12. vorgezogen. Daß diese beiden Reformgutachten von den kursächsischen Gesandten nicht wie 2751 schon am 13. (CR 4, 515f Nr. 2308) erwähnt, sondern erst am 19. überschickt wurden (ebd. 557f Nr. 2322), ist kein zwingendes Gegenargument, denn der Post vom 13. konnten nicht alle vorgesehenen Schriftstücke beigegeben werden, und wegen des ausdrücklich erwähnten Zeitdrucks mochte die Nennung der Beilagen von 2751 unterblieben sein.

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