[Über CA 1, 2 und 4].
[1] Trinität und Christologie.
[1.1] Bekenntnis zu den altkirchlichen Symbolen unter namentlicher Berufung auf Kirchenväter und Konzile und Verurteilung der Ketzer (bis hin zu Servet).
[1.2] Festhalten an den tradierten Formulierungen.
[2] Anthropologie.
[2.1.1] Die alte und wahre Lehre von der Erbsünde gegen neuere Verflachung.
[2.1.2] Die Definitionen des Anselm und des Hugo [von St.Victor] bei Bonaventura.
[2.2] Die Verderbtheit der menschlichen Natur, die sogenannte Begierde, ist todwürdige Sünde. Davon zu unterscheiden sind die schöpfungsgemäßen Triebe.
[2.3.1] Die formale und die materiale Seite der Erbsünde. Erstere wird durch die Taufe aufgehoben, letztere bleibt trotz beginnender Erneuerung durch den Hl. Geist. So lehrt Augustin, und dasselbe meint Luther,
[2.3.2] der sich damit gegen die Verharmlosung des ‚Zunder‛ als Adiaphoron wendet. Deren Folgen.
[2.3.3] Bibelstellen.
[2.3.4] Die Sünden der Heiligen und die Vergebung.
[2.4] Die Universalität der Sünde wird nicht durch philosophische Verharmlosung (Pelagianer, Wiedertäufer) überwunden, sondern durch die wahre Lehre.
[3] Rechtfertigung.
[3.0] Einvernehmen mit Thomas [von Aquin] u.a. bezüglich der Notwendigkeit des neuen Gehorsams. Die Scholastiker lehren aber nicht die Glaubensgerechtigkeit, woraus folgende Irrtümer entstehen.
[3.1] Die Tugenden verdrängen das Werk Christi.
[3.2] Gewissensnot durch Zweifel.
[3.3] Verdienstlichkeit der Reue.
[3.4] Der Zweifel zerstört das Gottesverhältnis.
[3.5.1] Das Reden von Hoffnung statt von Glaube beinhaltet gewichtige sachliche Differenzen über Vergebung und Verdienst.
[3.5.2] Unbeschadet der Notwendigkeit von Buße und neuem Gehorsam hängt der Gewissenstrost an der Rechtfertigung allein aus Glauben.
[3.5.3] So lehrt die ‚katholische‛ Kirche Christi.
[3.6.1] Die Notwendigkeit der Tugenden ist kein Widerspruch zur Glaubensgerechtigkeit, denn sie können nicht gegen die Sünde aufgerechnet werden.
[3.6.2] Der falsche Glaubensbegriff der Gegner.