M.: Aufzeichnung. - [Worms, November/Dezember 1540]

[Über CA 1, 2 und 4].

[1] Trinität und Christologie.

[1.1] Bekenntnis zu den altkirchlichen Symbolen unter namentlicher Berufung auf Kirchenväter und Konzile und Verurteilung der Ketzer (bis hin zu Servet).

[1.2] Festhalten an den tradierten Formulierungen.

[2] Anthropologie.

[2.1.1] Die alte und wahre Lehre von der Erbsünde gegen neuere Verflachung.

[2.1.2] Die Definitionen des Anselm und des Hugo [von St. Victor] bei Bonaventura.

[2.2] Die Verderbtheit der menschlichen Natur, die sogenannte Begierde, ist todwürdige Sünde. Davon zu unterscheiden sind die schöpfungsgemäßen Triebe.

[2.3.1] Die formale und die materiale Seite der Erbsünde. Erstere wird durch die Taufe aufgehoben, letztere bleibt trotz beginnender Erneuerung durch den Hl. Geist. So lehrt Augustin, und dasselbe meint Luther,

[2.3.2] der sich damit gegen die Verharmlosung des ‚Zunder‛ als Adiaphoron wendet. Deren Folgen.

[2.3.3] Bibelstellen.

[2.3.4] Die Sünden der Heiligen und die Vergebung.

[2.4] Die Universalität der Sünde wird nicht durch philosophische Verharmlosung (Pelagianer, Wiedertäufer) überwunden, sondern durch die wahre Lehre.

[3] Rechtfertigung.

[3.0] Einvernehmen mit Thomas [von Aquin] u. a. bezüglich der Notwendigkeit des neuen Gehorsams. Die Scholastiker lehren aber nicht die Glaubensgerechtigkeit, woraus folgende Irrtümer entstehen.

[3.1] Die Tugenden verdrängen das Werk Christi.

[3.2] Gewissensnot durch Zweifel.

[3.3] Verdienstlichkeit der Reue.

[3.4] Der Zweifel zerstört das Gottesverhältnis.

[3.5.1] Das Reden von Hoffnung statt von Glaube beinhaltet gewichtige sachliche Differenzen über Vergebung und Verdienst.

[3.5.2] Unbeschadet der Notwendigkeit von Buße und neuem Gehorsam hängt der Gewissenstrost an der Rechtfertigung allein aus Glauben.

[3.5.3] So lehrt die ‚katholische‛ Kirche Christi.

[3.6.1] Die Notwendigkeit der Tugenden ist kein Widerspruch zur Glaubensgerechtigkeit, denn sie können nicht gegen die Sünde aufgerechnet werden.

[3.6.2] Der falsche Glaubensbegriff der Gegner.

Fundort:
Abschrift: Wolfenbüttel (wie 2567), f. 71v-80v. ‒ MBW.T 9.
Datierung:
Datum siehe bei 2567; vgl. auch 2657.2.

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