[M.]: Aufzeichnung. - [Worms, November/Dezember 1540]

Die Protestanten über die Erbsünde, CA 2.

[1] Der Diskussionsstand.

[1.1] Die Aufweichung der rechten Lehre (Philosophen, Pelagianer, Wiedertäufer, Scholastiker u. a.).

[1.2] Der Streit geht nicht nur um Worte, sondern um das sachliche Verständnis der Definition vom Fehlen der Urstandsgerechtigkeit (Anselm).

[1.3] Das Verständnis der Begierde (Bonaventura, Paulus).

[1.4] Die formale und die materiale Seite der Erbsünde,

[1.5] und die diesbezügliche Wirkung der Taufe.

[2] Darstellung der eigenen Lehre über die Krankheit in den Heiligen.

[2.1] Die verbreitete Verharmlosung als ‚Zunder‛.

[2.2] Die Sünde ist die noch vorhandene Schwäche in Geist, Willen und Gefühl.

[2.3] Ihre ständige Wirksamkeit trotz der Vergebung und der innere Widerstreit.

[2.4] Die Sünden der Heiligen und deren Demut.

[3] Belegstellen.

[3.1] Paulus.

[3.2] Altes Testament.

[3.3] Augustin.

[4] Einwände der Gegner.

[4.1] Die Unerfüllbarkeit des Gesetzes (Hieronymus).

[4.2] Die Versuchungen der Heiligen (Cicero und Paulus, Saul und David).

[4.3] Auch die Sündenstrafen sind ein Argument gegen die angebliche Sündlosigkeit der Heiligen. Die Konsequenzen dieser These.

[4.4] Die Möglichkeit des inneren Widerstreits.

[5] Die dargelegte Lehre ist die der ‚katholischen‛ Kirche Christi.

Fundort:
Abschrift: Wolfenbüttel HAB, Cod. 184 Helmst., f. 53v-61r. ‒ MBW.T 9.
Datierung:
Datum: 2567-2570 und eine auf den 11. 1. 1546 zu datierende Instruktion M.s sind abschriftlich überliefert in einem von Johannes Aurifaber Vinariensis angelegten Codex, der im übrigen ausschließlich das Wormser Religionsgespräch 1540/41 dokumentiert. 2569 wird auch noch von Pezel (1600) geboten; in der Handschrift bildet 2569 mit 2568 eine Einheit wie 2570. Überhaupt sind 2567-2570 inhaltlich und sprachlich verwandte Verteidigungen des Anfangs der CA. Der überlieferungsgeschichtliche Kontext wird damit als richtig erwiesen, denn auf den von M. besuchten Religionsgesprächen wurde nur in Worms 1540/41 die CA zugrundegelegt. Auch von der anderen Partei wurden formal ähnliche Schriftstücke abgefaßt (⇨ 2582.3). Die Verfasserschaft M.s, in der Instruktion vom 11. 1. 1546 indirekt für 2567 bezeugt, steht für alle diese Stücke aus inhaltlichen und sprachlichen Gründen außer Zweifel. Vorgetragen wurden diese Abhandlungen u. W. jedoch nicht, weil das Streitgespräch mit Eck (⇨ 2610.2) dann doch nach anderen Regeln erfolgte. Hieraus erklärt sich der schlechte Stand der Überlieferung, und auch eine genaue Datierung ist deshalb nicht möglich. Die eine oder andere Fassung mag in Auseinandersetzung mit den katholischen Voten vom 15. Dezember (⇨ 2582.3) entstanden sein (⇨ 2594.4). Andererseits hatte M. in den Mußestunden des November schon viel geschrieben (⇨ 2573.2). In 2567.5 ist von Lesern die Rede, was auf die zunächst vorgesehene Schriftlichkeit der Verhandlungen (⇨ 2558.5) hinweist.

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