[1] A. und B. wissen weniger über Johannes Agricolas Streit mit Luther als J. und M.
[2] Agricola soll diejenigen nennen, die angeblich Luther gegen ihn aufhetzen.
[3] Antinomistische Thesen Agricolas [WA 39/1, 342f] und eine Postille [WA 50, 674f] führten zu Gegenthesen Luthers [WA 39/1, 345ff, vgl. 334ff] und zum Widerruf Agricolas in öffentlicher Disputation [WA 39/1, 418-485, bes. 457ff]. Agricola durfte weiter predigen und lesen.
[4] Antinomistische Zuschriften aus Mansfeld, Eisleben, Pommern und ein Brief aus Lüneburg an M. [⇨ 2340.2]
[5] veranlaßten Luther, von Agricola einen schriftlichen Widerruf zu verlangen. Agricola legte M. einen Entwurf vor, M. verfaßte für ihn [De duplici legis discrimine: B.Kordes, A.s Schriften (1817), 269-275]. Schließlich veröffentlichte Luther seine Schrift Wider die Antinomer [WA 50, 461-477].
[6] Dessen Polemik zielt nicht nur auf Agricola. In [Von den Konziliis und] Kirchen [WA 50, 488-653] und in Predigten wurde er nicht genannt. Seine unbegründete Beschwerde und sein Verlangen, dieses Thema überhaupt nicht zu behandeln, erregten Luther.
[7] Das Gesetz muß erörtert werden, was auch Amsdorf und Bucer bestätigen.
[8] Agricola soll sich mit Luther aussöhnen, den er nicht bezwingen kann.
[9] Luther geht es um die Lehre, Agricola um seine Person.
[10] Wie 2.