Stellungnahme zu Klage [vom 31. März 1540: Förstemann 317-320 Nr. 10]. Sie enthält drei Hauptpunkte:
[1] Er habe bezüglich des Gesetzes nicht so grob geirrt, wie man ihm vorwirft. Dagegen zeugen seine Thesen, die Luther zu Gegenthesen veranlaßten [⇨ 2409.3], mit ihrer falschen Lehre von Gesetz, Buße, Evangelium und Heiligem Geist. Luthers Schärfe wurde durch Agricolas Polemik hervorgerufen.
[2] Durch Luthers Schlußfolgerung, mit dem Gesetz werde auch Gnade und Glauben aufgehoben, geschehe Agricola Unrecht. Die Richtigkeit dieses Schlusses. Nikolaus von Amsdorf arbeitet an einer Schrift gegen den Antinomismus.
[3] Die Bekämpfung der Antinomer ziele auf Agricola. Dies trifft zu, doch nicht ausschließlich. Denn aus Lüneburg kam ein antinomistisches Schreiben [⇨ 2409.4]. Auch in Pommern und anderswo wird darüber gestritten.
[4] Agricolas Klage, kein Gehör zu finden, ist unberechtigt. [Bugenhagen] und M. hörten ihn an. Seine ungeschickten Reden drangen oft zu Luther. Vff. haben Mitleid mit Agricola, seiner Frau [Else] und seinen Kindern. Seine Klage gegen Luther beim Rektor [Georg] Curio. Agricola hätte nach der Aussöhnung mit Luther [⇨ 2409.3] zufrieden sein und den Kf. und andere nicht belästigen sollen. Seine jetzige Erklärung, man solle das Gesetz mit oder nach dem Evangelium predigen [Förstemann 337-339 Nr. 22], ist neu.