Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen an Kg. Franz I. von Frankreich. [Vf. M.]. - Schmalkalden, 5. März 1537
[1] Die bisherigen Beziehungen und der letzte Brief des Kg.s,
[2] wonach dieser die seinem Gesandten [Guillaume du Bellay] gegebene Antwort [1680] als Beleidigung auffaßte, was zu bereinigen versucht wird, denn die traditionell guten Beziehungen sollen ungetrübt bleiben.
[3] Die vom Kg. gewünschte Gesandtschaft kann mangels Vollmacht der Vertreter der abwesenden verbündeten Fürsten und Städte jetzt nicht abgefertigt werden.
[4] Zu der vom Kg. angeregten kirchenpolitischen Zusammenarbeit wird geantwortet:
[5] Das von Papst Paul III. nach Mantua einberufene Konzil ist schon durch die Bulle [⇨ 1765.3] präjudiziert, und auch der Tagungsort gefährdet seine Freiheit. Der Kg. möge sich daher für ein freies Konzil einsetzen.
[6] Gegenüber dem kaiserlichen Gesandten [Matthias Held] und dem päpstlichen Nuntius [Peter van der Vorst] wurde vom [Schmalkaldischen Bund] das Konzil abgelehnt [⇨ 1851.3; ⇨ 1858.5], hauptsächlich wegen des Verhandlungsmodus und des Ortes, und ein freies Konzil in Deutschland gefordert.
[7] Bitte an den Kg. um Unterstützung dieser in der Beilage [wohl handschriftliche Erstfassung von CR 3, 313-325 Nr. 1543b; vgl. MBW 1877.2] ausführlicher erläuterten Forderungen.
Fundort:
CR 3, 309-312 Nr. 1542 mit 3, 1288.
‒ MBW.T 7.
Nachtrag:
Regest zu erweitern: [8] Bitte, die beiliegende Konzilsschrift [7] an Kg. [Jakob] von Schottland zu senden und ihn zu bewegen, danach zu handeln. - Fundorte: Dt. und lat. Konzept von fremder Hand: Marburg SA, Best. 3, Nr.464, f.103r-v. Der Zusatz 8 stammt nicht von M., sondern wurde vermutlich in der hessischen Kanzlei verfaßt.