Konrad Cordatus an M. [nicht abgeschickt]. - Niemegk, 6. Dezember [1536]

[1] C. ist der Einladung M.s zu einem persönlichen Gespräch nicht gefolgt, weil er ganz erschüttert war von der jetzt erhaltenen Gewißheit, daß M. [den neuen Gehorsam] als causa sine qua non der Rechtfertigung bezeichnet. Dies kann nur in Gegenwart der rechtgläubigen Theologen oder des Kf. [Johann Friedrich von Sachsen] geklärt werden;

[2] die Art, wie M. seinen Gegnern im theologischen Gespräch zu begegnen pflegt, kann C. nicht länger ertragen.

[3] C. entkräftet den Verdacht, er beachte nicht das Gebot [Matth 18, 17], indem er auf [ein Gespräch (?) mit Cruciger] unmittelbar nach der beanstandeten Vorlesung, auf seine beiden Schreiben an Cruciger [vom 20. 8. und 7. 9. 1536: CR 3, 159, vgl. auch das vom 17. 9.: CR 3, 161] und auf diese seine Ermahnung an M. hinweist.

[4] M. soll sich an die Lehre halten, die er von Luther gelernt hat.

[5] C. bedauert, daß er gegen seinen Gevatter und Lehrer M. vorgehen muß.

Fundort:
CR 3, 202-204 Nr. 1496. ‒ MBW.T 7.
Datierung:
Datum: Von Clemen WAB 7, 543 mit 545 Anm. 22 in 16. geändert wegen WAB 7, 615f Nr. 3119. Die Schreiben an Luther und an M. müssen aber nicht gleichzeitig sein, da sich C. anscheinend mit der Abfassung solcher Briefe schwer tat und beide nicht abschickte.

Normdaten
Personen:

Cordatus, Konrad: http://d-nb.info/gnd/118670077

Cruciger, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118670646

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485