M. an Martin Bucer in Straßburg.
- [Wittenberg], 1. August [1534]
[1] M. stimmt B. zu, daß mit Papst [Clemens] keine Einigung möglich ist, hat aber dennoch das von Ulrich [Geiger] überbrachte Gutachten [1467] verfaßt und sich dabei weitgehend den [Franzosen] angepaßt, um ihnen die Hauptstreitpunkte klarzumachen. Die Rechtfertigungslehre hat er bewußt konziliant formuliert und manches nur angedeutet.
[2] Über die Einigung [Abendmahlskonkordie] zwischen B. und den [Wittenbergern], an der M. in gleichem Maße wie B. gelegen ist, hat M. u.a. mit Kf. [Johann Friedrich von Sachsen] gesprochen; M. will auch noch mit Lgf. [Philipp von Hessen], den er demnächst [in Torgau, ⇨ 1478] erwartet, verhandeln.
[3] M. fragt, ob B. den Brief [1420] erhalten hat. B. soll zur [Frankfurter] Messe antworten. Gruß an [Jakob] Bedrotus.
Fundort:
CR 2, 775f Nr. 1206; Bds. 97 Nr. 130; MSA 8, Nr. 261.
‒ MBW.T 6.
Datierung:
Jahr wie 1469.
Nachtrag:
Pr. 17.8., vgl. Bucer an Ambrosius Blarer, 17.8.1534: Schieß, Blarer-BW 1, 522 Nr.437.2.