M.: Gutachten an [Ulrich Geiger für Guillaume du Bellay]. - [Wittenberg, vor 1. August 1534]

Über die Beilegung der kirchlichen Streitigkeiten.

[1] Die Reformbedürftigkeit der Kirche muß anerkannt werden. Andererseits können Mißstände, die nicht sündhaft sind, um der Eintracht willen hingenommen werden. Abzulehnen ist die Absage an Papst und Tradition nur um der Freiheit willen.

[2] Über die Verfassung der Kirche: Bischöfe und Papst (mit entsprechenden Einkünften) sind anzuerkennen, solange sie nicht die wahre Lehre unterdrücken. Bischöfe sind notwendig für die Ordination, Jurisdiktion und Überwachung der Lehre, und die päpstliche Spitze ist nützlich für die Lehreinheit, die freilich zuvor erreicht werden muß. Abzuwehren sind päpstliche Eingriffe in die Politik.

[3] Adiaphorische Traditionen können beibehalten werden.

[4] Die Beichte ist wünschenswert, sofern die Gewissen nicht mit der Aufzählung der Sünden belastet werden.

[5-8] Über die Rechtfertigung:

[5] Der anfängliche Streit ist abgelöst von einer Verständigung der Gelehrten über Ablehnung der Werkgerechtigkeit, Notwendigkeit des Glaubens, Willensfreiheit, Erbsünde u. a. [⇨ 1433]. Ein Religionsgespräch könnte Einigung schaffen,

[6] und zwar hinsichtlich der Sündenvergebung, daß Reue und gute Werke zwar nötig sind, ihr Grund aber im Glauben an Christus liegt,

[7] und hinsichtlich der guten Werke nach der Rechtfertigung (Hl. Geist, neuer Gehorsam, Todsünden, freier Wille).

[8] Abzulehnende Lehren einiger Scholastiker.

[9-12] Über die Messe:

[9] Dieses schwierigste Problem sollte durch ein Konzil behandelt werden. M. regt eine durch Kg. [Franz I.] von Frankreich und Kg. [Heinrich VIII.] von England einzuberufende Gelehrtenkonferenz an, zumal die [Protestanten] durch den Abendmahlsstreit gespalten sind, dessen Beilegung allerdings durch eine von Bucer vorgelegte Modifikation des Zwinglianismus zu erhoffen ist [⇨ 1118; 1468.2].

[10] Die Meßliturgie ist bei den [Lutheranern] nahezu unverändert.

[11] Privatmessen sind abgeschafft (Opfer, Applikation, Verdienstgedanke, Gewinnstreben). M. schlägt vor, sie bis zum Konzil überall fakultativ zu machen.

[12] Der Laienkelch kann vom Papst gewährt werden.

[13-15] Die Heiligenverehrung

[13] könnte ganz abgeschafft oder durch Gedenktage ersetzt werden.

[14] Die Fürbitte der Heiligen ist wie in der alten Kirche möglich, wenn die Mittlerschaft Christi deutlich bleibt.

[15] Die Mißstände werden durch die rechte Lehre von selbst aufhören, wenn sie nicht von den Machthabern wie bisher verteidigt werden.

[16] Die Mönchsgelübde sollten vom Papst dispensiert werden. Ein evangelisches Mönchtum ist möglich. Vor allem sollen die Klöster wieder zu Schulen werden.

[17] Die Priesterehe soll vom Papst erlaubt werden. Höhere Würden könnten Zölibatären vorbehalten bleiben.

[18] M. hält eine Einigung für möglich, wobei die Messe das einzige schwierige Problem ist.

Fundort:
CR 2, 741-775 Nr. 1205 mit 2, 1038. ‒ MBW.T 6.
Datierung:
Datum: Beilage zu 1469. Zu den verschiedenen Textfassungen und zum Inhalt: K. J. Seidel, Frankreich und die deutschen Protestanten (1970), 16-27; Pollet, Bucer 2, 490ff, bes. 494 Anm. 4 (vgl. auch ebd. S. 518-520); WA 38, 386-395; J. T. L. Danz: ZhistTh 11 (1841), Heft 3, S. 80-94 [H 1762]; ferner H 752a; vgl. auch MBW 1640.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

du Bellay, Guillaume: http://d-nb.info/gnd/129084794

Franz I. von Frankreich: http://d-nb.info/gnd/118534947

Geiger, Ulrich: http://d-nb.info/gnd/13756323X

Heinrich VIII. von England: http://d-nb.info/gnd/118548204

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485