Über das Religionsgespräch [am 29. und 30. April 1534 im Paulinerkloster] in Leipzig [zwischen M. und Gregor Brück als Vertreter des Kf. Johann Friedrich von Sachsen einerseits, Michael Vehe, Christoph Türck (nur am 29.) und Julius Pflug als Vertreter des Eb. Albrecht von Mainz (Pflug auch des Hz. Georg von Sachsen) andererseits].
[1] Vereinbarung der Unverbindlichkeit und Vertraulichkeit.
[2] Festlegung der Tagesordnung wie bei den Verhandlungen in Augsburg [⇨ 1025ff], doch Ablehnung der dort von [Johannes] Eck geprägten Formulierungen. Einigung über Artikel 1-3 [(Gott], Erbsünde, [Christus].
[3] Langer Disput über Glaube und Verdienst. M. erläuterte das sola fide. Vehe bestritt es nicht, wollte aber die Erneuerung zur Geltung bringen. Mehrere Vorschläge von ihm lehnte M. ab.
[4] Von Vehe verfaßte, von M. und [Brück] trotz Bedenken akzeptierte Formulierung der Rechtfertigungslehre: Allein aus Gnade, die den Glauben und dieser Liebe und Hoffnung bewirkt; sola fide also richtig, doch sind gute Werke nötig.
[5] Über die Messe: Es wird mehr verlangt als in Augsburg [⇨ 1035ff], nämlich ihre Verdienstlichkeit für andere. Man konnte sich nur auf Berichterstattung einigen.
[6] Vehes Artikel über die Messe (Lobopfer und Gedächtnis, Abendmahl, Privatmessen).
[7] Zwei weitere Formulierungen.
[8] Fortsetzung der Verhandlungen [am 30.4.] auf Betreiben des [Georg von] Carlowitz. Weitere Meßformel Vehes.
[9] Da Brück bei den anderen Verhandlungen war, zog sich M. auf die vereinbarte Berichterstattung zurück.
[10] M. will nicht länger allein verhandeln. Die Verdienstlichkeit der Messe und die Privatmessen kann er nicht zugestehen. Über eine Fortsetzung muß der Kf. entscheiden. Das lateinische Gesprächsprotokoll will M. mit Luther erörtern.