M. an Johannes Brenz in Schwäbisch Hall. - [Wittenberg, 12. Mai 1531]

[1] Auf einen langen Brief B.s antwortend stellt M. fest, daß B.s Rechtfertigungslehre noch von Augustin abhängt, der die vom Heiligen Geist bewirkte Gesetzeserfüllung als Grund der Rechtfertigung ansieht,

[2] M. dagegen allein den Glauben an die Verheißung Christi, dem die Liebe allerdings notwendig folgt.

[3] M. beruft sich öffentlich zwar auf Augustin, der Paulus nähersteht als die Scholastiker, aber dennoch über die Glaubensgerechtigkeit unzulänglich lehrt.

[4] M. konnte dies in der Apologie [⇨ 1148] um der Gegner willen nicht so deutlich sagen, hat die Sache aber dargelegt

[5] und hofft, daß B. dadurch von Augustin frei wird. Gesetz und Buße müssen dem Volk dennoch gepredigt werden. Bitte um B.s Meinung.

[6] Stellungnahme Luthers.

Fundort:
CR 2, 501-503 Nr. 984 mit 2, 1038; Bds. 477-479 Nr. 487; WAB 6, 98-101 Nr. 1818 mit 13, 195; MSA 8, Nr. 244. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Datum: Vor 1156, also der mit 1152 abgegangene Brief.
Nachtrag:
Fundorte: WATR 3, 179-182 Nr. 3131 (Auszug).

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