[1] Wenn der Verdacht gegen [Johannes] Campanus und Martin Cellarius zutrifft, wird dies von Zwingli und Oekolampad ebenso bedauert wie von B. und M.; doch genügen Gedanken nicht für ein Urteil, und auch Luther wird von den Papisten vieles vorgeworfen.
[2] Die Ablehnung der Beschneidung ist nicht vergleichbar
[3] dem Abendmahlsstreit, der auf der gemeinsamen Basis des Christusglaubens um das Verständnis der Schrift geht,
[4] um welcher Basis willen die evangelischen Städte verteidigt werden müssen, wie auch Luther die Waldenser [= Böhmischen Brüder] als Brüder anerkannte.
[5] Der Vorwurf der mangelnden Glaubensgewißheit wird gegen [Bucer] zu Unrecht erhoben.
[6] Der [Augsburger Reichstag] ist nicht als Konzil anzuerkennen.
[7] Außer bei Negierung der [objektiven Dogmen] und bei Aufruhr darf keine Lehre von der Obrigkeit mit Gewalt verboten werden;
[8] die Zwinglianer verfolgen keine Papisten, sondern nur aufrührerische Wiedertäufer,
[9] und sie haben keine Kriegspläne, sondern suchen wie Kf. [Johann von Sachsen] Bündnispartner.
[10] Der Lgf. bittet um Verständigung mit den Zwinglianern,
[11] bekennt sich zur schriftgemäßen nicht [lutherischen] Abendmahlslehre,
[12] warnt vor der Gefahr eines Krieges von Kaiser und Fürsten gegen Schweizer, Städte und Bauern
[13] und erklärt sich zu mündlicher Unterredung bereit.