Lgf. Philipp von Hessen an Johannes Brenz und M. [in Augsburg]. Dt. - [Augsburg, nach 11. Juni 1530]

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[1] Wenn der Verdacht gegen [Johannes] Campanus und Martin Cellarius zutrifft, wird dies von Zwingli und Oekolampad ebenso bedauert wie von B. und M.; doch genügen Gedanken nicht für ein Urteil, und auch Luther wird von den Papisten vieles vorgeworfen.

[2] Die Ablehnung der Beschneidung ist nicht vergleichbar

[3] dem Abendmahlsstreit, der auf der gemeinsamen Basis des Christusglaubens um das Verständnis der Schrift geht,

[4] um welcher Basis willen die evangelischen Städte verteidigt werden müssen, wie auch Luther die Waldenser [= Böhmischen Brüder] als Brüder anerkannte.

[5] Der Vorwurf der mangelnden Glaubensgewißheit wird gegen [Bucer] zu Unrecht erhoben.

[6] Der [Augsburger Reichstag] ist nicht als Konzil anzuerkennen.

[7] Außer bei Negierung der [objektiven Dogmen] und bei Aufruhr darf keine Lehre von der Obrigkeit mit Gewalt verboten werden;

[8] die Zwinglianer verfolgen keine Papisten, sondern nur aufrührerische Wiedertäufer,

[9] und sie haben keine Kriegspläne, sondern suchen wie Kf. [Johann von Sachsen] Bündnispartner.

[10] Der Lgf. bittet um Verständigung mit den Zwinglianern,

[11] bekennt sich zur schriftgemäßen — nicht [lutherischen] — Abendmahlslehre,

[12] warnt vor der Gefahr eines Krieges von Kaiser und Fürsten gegen Schweizer, Städte und Bauern

[13] und erklärt sich zu mündlicher Unterredung bereit.

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Fundort:
CR 2, 96-100 Nr. 719B. ‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum: Bald nach 924.

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