M. und Johannes Brenz an Lgf. Philipp von Hessen [in Augsburg]. Dt. - [Augsburg], 11. Juni 1530

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[1] Auf ein vom Lgf. ihnen zugestelltes Schriftstück über Bruderschaft [Abendmahlskonkordie] und Konzil [Martin Bucers Deutsche Schriften 3 (1969), 321-338] antwortend weisen Vff. darauf hin, daß die Allegorese beim Abendmahl auch auf andere Dogmen ausgedehnt werde, z.B. bei [Johannes] Campanus, Martin Cellarius und Felinus [= Bucer], und auch zu politischer Gewalt führe.

[2] Die Duldung der Schwachen gelte nicht für Verteidiger von Irrtümern, und hier gehe es um Glaubensgewißheit und Sakramente.

[3] Der [Augsburger Reichstag] könne laut kaiserlichem Ausschreiben [⇨ 874.1] als Konzil gelten; das Bekenntnis dürfe nicht mit Ungewissem belastet werden. Die Lehre der Zwinglianer, die ohne Konzil Papisten und Wiedertäufer verfolgen, werde zu Recht ohne Konzil verboten.

[4] Vff. warnen den Lgf. vor den dem Gewissen schädlichen Allegoresen Zwinglis und vor den Kriegsplänen der Zwinglianer,

[5] hinter denen der Teufel stecke, und erbieten sich zu weiteren Äußerungen.

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Fundort:
CR 2, 92-96 Nr. 718A. ‒ MBW.T 4.
Nachtrag:
Regest § 1 zu ergänzen: ... z. B. bei [Johannes] Campanus, Martin Cellarius, Felinus [= Bucer] und Karlstadt ...

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