Über das Eingreifen evangelischer Fürsten in Trier und Würzburg.
[1] Die Bischöfe [Eb. Johann VI.] von Trier und [Bf. Friedrich] von Würzburg können durch die Unterdrückung [der Evangelischen] einen Krieg auslösen.
[2] Ihre Strafe wird kommen.
[3] Doch das Eingreifen der [evangelischen] Fürsten ist gegen den [Religionsfrieden von 1555], das kaiserliche Recht und den Landfrieden.
[4] Die gegenseitige Hilfe der Christen ist nur in der Ordnung und nach Möglichkeit geboten.
[5] Die historischen Beispiele Judas Makkabäus und
[6] Konstantin treffen hier nicht zu.
[7] Die Erfolgsaussichten sind abzuwägen.
[8] Die Uneinigkeit der [evangelischen] Fürsten und Städte. Erinnerung an die Reibungen zwischen Kf. Johann Friedrich [von Sachsen], [Hz. Ulrich] von Württemberg und [Lgf. Philipp] von Hessen im [Schmalkaldischen] Krieg.
[9] Einen Präventivkrieg muß der Fürst selbst verantworten, wie [Kf.] Friedrich [II.] von der Pfalz sagte.
[10] Wenn die [evangelischen] Fürsten siegen, könnte die Lehreinheit dennoch nicht hergestellt werden, und die Aufteilung der Bistümer würde die Verfassung des deutschen Reiches zerstören.
[11] Trost.
[12] Verteidigung ist rechtmäßig.