[M.: Entwurf eines Schlußabschnitts zur CA]. Dt. - [Augsburg, vor 11. Mai 1530]
[1] Nachdem der Kaiser durch die [CA] über die im Gebiet des Kf. Johann von Sachsen herrschende Lehre, Zeremonien und Gehorsam gegen die Obrigkeit unterrichtet ist, möge er gemäß dem Reichstagsausschreiben [⇨ 874.1] deren Schriftgemäßheit erörtern lassen,
[2] damit die Einheit der Christenheit erhalten und auch ihre von den [Zwinglianern] u.a. drohende Gefährdung abgewehrt wird.
[3] Nach dem Vorbild der israelitischen Könige ist er für die Religion verantwortlich.
Fundort:
B. Willkomm: ARG 9 (1911/12), 343-346 [H 3113]; BS 135f.
‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum: Überlieferungsgeschichtlich zu 896 (Ja) gehörig und also mit 905 abgegangen. Vgl. W. Maurer: ARG 51 (1960), 165 Anm. 22.
Nachtrag:
Datum: W. Maurer auch in Historischer Kommentar zur Confessio Augustana 1 (1976), 55f.