Kursächsische [und andere?] Theologen: Gutachten für Kf. Johann von Sachsen in Augsburg. - [Augsburg, ca. 20. Mai 1530]

903

Über ein mögliches Verbot evangelischer Predigt auf dem Reichstag.

[1] Gegen ein diesbezügliches Ansinnen des Kaisers kann vorgebracht werden:

[1.1] Trostbedürftigkeit des Kf.

[1.2] Diese Predigt ist schriftgemäß und wurde auf den Reichstagen in Speyer [1526 und 1529] geduldet.

[1.3] Sie verhindert Aufruhr.

[1.4] Diese Lehre ist von Reichstagen bis zum Konzil zugelassen.

[1.5] Sie ist keine Ketzerei, sondern bekämpft die Augsburger [Zwinglianer].

[1.6] Der Kf. darf einer solchen Forderung des Kaisers nicht willfahren.

[2] Wenn aber der Kaiser die öffentliche Predigt verbietet und sie in den Herbergen gestattet, so ist das zu befolgen.

[3] Wenn Kaiser und Reichstag auch die private Predigt verbieten,

[3.1] so müssen die Prediger weichen,

[3.2] der Kf. darf aber keinesfalls abreisen, bevor die CA verlesen ist.

[3.3] Er soll unter Erbietung seiner Willfährigkeit in allem anderen um Verschonung bitten.

917
Fundort:
CR 2, 71-75 Nr. 706 (lateinische Übersetzung); deutsch, jedoch gekürzt: Schirrmacher, Briefe und Acten (1876), 49-52 [H2193]. ‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum: Vor 917.6, offenbar auch vor Eintreffen der am 24. Mai in Innsbruck instruierten Gesandtschaft (⇨ 917.1), denn das Predigtverbot wird noch wie in 902 als Möglichkeit erörtert. M. war an der Abfassung sehr wahrscheinlich beteiligt, doch dürfte keine der beiden überlieferten Fassungen von ihm formuliert sein.

Normdaten
Personen:

Johann von Sachsen: GNDHagrid

Karl V., Kaiser: GNDHagrid

Melanchthon: GNDHagrid

Orte:

Augsburg: GeonamesHagrid

Innsbruck: GeonamesHagrid

Speyer: GeonamesHagrid