M.: Gutachten [für Johannes von Glauburg in Frankfurt/Main]. - [Wittenberg, 6. April 1559]

[1] Die Frankfurter [Glaubensflüchtlinge] sind unter sich und mit M. einig, daß hartnäckige, notorische Sünder vom Abendmahl auszuschließen sind.

[2] Wer zur Gemeinde gehört, die rechte Lehre bekennt und ohne offene Sünden lebt, kann gemäß den Gesetzen prozessieren oder Krieg führen, ohne vom Abendmahl ausgeschlossen zu sein, denn ein Christ kann guten Gewissens die politischen Einrichtungen gebrauchen.

Fundort:
K. Bauer: ZKG 40 [1922], 162f [H 3223].
Datierung:
Datum: Antwort auf das 8891.1 erwähnte Problem. Anscheinend lag François Perrucels Auslegung von Matth. 5, 23f (vgl. Bauer l. c. S. 160) G.s Anfrage bei. Die genaue Datierung ⇨ bei 8891.

Normdaten
Personen:

Glauburg, Johannes von: http://d-nb.info/gnd/13921111X

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Perrucel, François: http://d-nb.info/gnd/1089922566