[1] In der [französischen Flüchtlings]gemeinde wurde die einige Monate ausgesetze Abendmahlsfeier im Februar wieder aufgenommen. Der größte Teil der Gemeinde hat mit dem Streit nichts zu tun. Sowohl die Kläger, nämlich der Geistliche Guillaume Houbraque und seine Anhänger, als auch François [Perrucel] Riverius und andere erklärten feierlich vor Gott und der mit Zustimmung der Gemeinde eingesetzten Ratskommission [G., Daniel zum Jungen, Konrad Humbracht] und Johannes von Glauburg d.J., sie seien gemäß Matth. 5,23f frei von Haß, und François bekannte sich mangelnder Zurückhaltung schuldig und erwartet den Urteilsspruch darüber.
[2] Fragen mit M.s Antwort.
[2.1] Ob bei diesem Zustand der Gemeinde die Abendmahlsfeier hätte unterbleiben sollen, obwohl viele am Streit Unbeteiligte sie wünschten.
[2.2] Ob die Streitenden trotz anhängendem Gerichtsverfahren zum Abendmahl gehen dürfen, wenn ihre Seelenlage dem entspricht. M.: Ein Gerichtsverfahren ist kein Hindernis für die Frommen.
[2.3] Ob Unbeteiligte der Kommunion fernbleiben sollen, wenn in Streit Verwickelte kommunizieren. M.: Nein.
[2.4] Ob die Teilnahme von offenkundig Bösen auch die guten Abendmahlsteilnehmer schädigt. M.: Offenkundig Böse dürfen nicht zugelassen werden.