[1] M. dankt für die Zusendung der Antwort auf das Weimarer [Konfutations]buch [hessisches Gutachten vom 7.3.1559: CR 9, 752-763 Nr. 6704] und schickt sein Gutachten für [Kf. August von Sachsen: 8886] und einen Teil seiner Responsiones auf die bayerischen Inquisition[sartikel, ⇨ 9040], worin er auch auf die [flacianischen] Lehren vom Willen und von den guten Werken eingeht [⇨ 8896.2]. M. läßt Fürsten und Universitäten darüber urteilen und fürchtet [Johannes] Stoltz [dessen Refutatio propositionum Pfeffingeri de libero arbitrio sein Amtsnachfolger Johannes Aurifaber Vinariensis 1558 postum publiziert hatte: VD 16, S9267] und [Matthias Flacius] Illyricus nicht.
[2] Eine Synode wäre schon vor der [Abfassung der] CA notwendig gewesen, was der Lgf. 1529 in Marburg anstrebte [⇨ 820-826], und ist auch jetzt unerläßlich. Doch sieht M. keine Möglichkeit. Er erinnert an [Joachim] Westphal in Hamburg und an die [Gegner Albert Hardenbergs] in Bremen, für die ein Weimarer Prädikant [Johannes Aurifaber?] den Kf. Ottheinrich [von der Pfalz] zu gewinnen suchte. Konstantin und Nicaea.
[3] M. betet für die Kirche. Er dient in seinem Beruf, bis ihn die Papisten und Flacianer vernichten.
[4] Eine Synode kann er nicht zusammenbringen. Sogar Kaiser Karl scheiterte an dieser Aufgabe. Wenn Pfalz, Württemberg und der Lgf. eine Synode einberufen, wird M. erscheinen, wie er früher versprach [aber ⇨ 8620], an Hz. [Christoph] von Württemberg schrieb und auch jetzt befürwortet. Gebet.