M.: Gutachten [für NN]. - [Wittenberg, ca. 12. April 1557]

Über Darlehen. Zu unterscheiden sind

[1] kurzfristige Darlehen als unentgeltlicher Dienst am Nächsten und

[2.1] längerfristige an Kaufleute, bei denen als Schadensausgleich ein mäßiger Zinsgewinn angemessen ist,

[2.2] ebenso bei den Staatsanleihen der Fürsten.

Fundort:
CR 8, 648f Nr. 5904.
Datierung:
Datum: Die drei verwandten Gutachten 7675, 8188 und 8189 wurden von Pezel (1600) in dieser Reihenfolge ins Jahr 1555 gestellt, wobei 8189 als explicatio copiosior bezeichnet wird. Dies bezieht sich auf 8188.3, wo ebenfalls eine Zweiteilung der Darlehen vorgenommen wird. In 7675 jedoch werden die verzinslichen Darlehen an Kaufleute und an Fürsten separat gezählt, so daß M. bei sachlicher Übereinstimmung mit 8188f auf drei Arten kommt. 8189 ist demgegenüber eine logische Verbesserung, gehört also zu 8188. Ob es eine Vorarbeit ist, die für Christoph Fischer, den Empfänger von 8188, gestrafft wurde, oder eine Erweiterung für einen anderen Empfänger, muß offen bleiben.

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