M. und Georg Maior an Christoph Fischer [in Schmalkalden]. - Wittenberg, [9. Januar 1556]

[1] M. berichtet vom pommerschen Ordinationsstreit und mißbilligt den Standpunkt Johannes Freders: weil die Handauflegung ein Adiaphoron sei, müsse man die ganze Ordination abschaffen.

[2] In Beantwortung einer Anfrage rät M., von den im Amt befindlichen Geistlichen keine nachträgliche Ordination zu verlangen, aber künftig niemanden ohne Examen und Ordination einzustellen.

[3] Außerhalb des eingesetzten Vollzugs gibt es kein Sakrament. Auch [Johannes] Eck konnte dem in Regensburg [1541] nicht widersprechen [⇨ 7372.3]. Deshalb kann beim Abendmahl der restliche Wein dem Küster gegeben oder besser wie in Wittenberg an die Kommunikanten ausgeteilt werden. Wenn noch Wein gebraucht wird, sollen die Einsetzungsworte wiederholt werden.

Fundort:
CR 8, 597f Nr. 5860; Bds. 381f Nr. 399. ‒ MBW.T 25.
Datierung:
Datum: Nach 7587. Vor Publikation der Akten, die auch am 9. 1. 1556 (7684) noch erwartet wird. Überhaupt berühren sich 7685.1 und 7684.2 so, daß ihr Verhältnis bestimmt werden muß. 7684.2 erscheint als die erste kurze Mitteilung dessen, was 7685.1 ausgeführt wird. Dagegen steht die abschriftliche Überlieferung der Jahreszahl 1555 für 7685. Wenn 7685 vor 7684 abgegangen ist, bleibt rätselhaft, warum M. die Nürnberger Gutachten, die schon lange gedruckt waren (⇨ 7641-7647), erst dem zweiten Brief beilegte. Einleuchtender ist die Annahme, diese Jahreszahl sei sekundär, erschlossen von einem Tradenten, der wußte, wann der Fredersche Ordinationsstreit war. 7684 kann damit als Begleitschreiben zu 7685 aufgefaßt werden, allenfalls als erste Antwort auf F.s Anfrage, die dann bald danach mit 7685 beantwortet wurde.

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