M. an die Pastoren der Grafschaft Ravensberg, Jodocus Wicht, Johannes Mensius, Hermann Hamelmann u. a. in Bielefeld. - [Wittenberg, letztes Drittel] 1554

[0] M. antwortet auf Fragen. Er setzt Übereinstimmung in der Lehre (Schrift, Symbole, [CA]) voraus und schickt die mecklenburgische Kirchenordnung [⇨ 6557.3].

[1] Die Hauptsorge muß der rechten Lehre und der Lehreinheit gelten.

[2] Danach sind die Zeremonien zu beurteilen.

[3] M. ist gegen die Anbetung des Brotes im Tabernakel und bei Sakramentsprozessionen, weil das Sakrament nur im eingesetzten Vollzug besteht. Dies konnte [Johannes] Eck in Regensburg [1541] nicht widerlegen [⇨ 5664.4]. Über die wahre Gegenwart des Gottessohnes beim Sakramentsempfang, in den Heiligen, bei der Verkündigung.

[4] Abschaffung von Elevation und Aufbewahrung.

[5] Abschaffung des Meßkanons. Ersatz nach der mecklenburgischen Kirchenordnung.

[6] Wegen Adiaphora wie Kleidung, Kerzen, Prozessionen und Heiligenverehrung sollen keine Geistlichen vertrieben werden.

[7] Einkünfte aus Pfründen bezieht zu Recht, wer keine Meßvikare bestellt, sondern selbst der Kirche dient wie einst Fürst Georg von Anhalt.

Fundort:
G. Göbel: Jahresbericht des Hist. Vereins für die Grafschaft Ravensberg zu Bielefeld 2 (1878), 60-63 [H 2221]; C. Krafft: Theologische Arbeiten 4 (1880), 150-152 [H 2236]; K. Löffler: Hermann Hamelmanns Geschichtliche Werke 2 (1913), 287-290 [H 3135]. ‒ MBW.T 24.
Datierung:
Datum: H. wurde erst am 2. August 1554 Prediger an der Stiftskirche St. Marien in der Bielefelder Neustadt (Löffler l. c. S. XIV). Der 28jährige wurde mit der Anfrage an M. beauftragt (ebd. 287), offenbar weil er kurz zuvor im Wittenberg gewesen war. M.s Antwort kann also nicht vor September ergangen sein.

Normdaten