M. und Johannes Bugenhagen : Gutachten [für Kf. August von Sachsen ]. Dt. - [Wittenberg, Juli] 1555
Fundort:
CR 8, 477-480 Nr. 5779; vgl. O.Walz: ZKG 2 (1878), 188 [H*2209].
‒ MBW.T 25.
Datierung:
Datum: Ludwig Schwabe, Kursachsen und die Verhandlungen über den Augsburger Religionsfrieden: NASG 10 (1889), 216-303, bes. 300 Anm.62, weist darauf hin, daß der Geistliche Vorbehalt erstmals am 14. Juni in Augsburg zur Sprache kam, und daß MBW 7545 am 9. September von Dresden nach Augsburg geschickt wurde, wie in dem undatierten Schreiben bei Ranke (wie MBW 6298, Ausgabe 1933) 6, 238 (statt ‚mhermal‛ sei ‚nehermal‛ zu lesen) erwähnt ist, also in den Juli oder August 1555 zu setzen sei. Tatsächlich berichtete M. am 12. oder 22. Juli 1555 dem Kg. Christian III. von Dänemark über den Geistlichen Vorbehalt (7532.1); am 7. Juni wußten er (7519) und ausdrücklich Bugenhagen (Vogt, Bugenhagen-BW 556) noch nichts davon. Da dies die einzige Erwähnung in MBW ist, hat M. mit der Nachricht vermutlich auch den Auftrag zur Abfassung des Gutachtens erhalten, das demnach eher im Juli als im August entstanden sein dürfte.
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