M.: Gutachten für Kf. August von Sachsen. Dt. - [Dresden], 10. Februar 1555
[1] In Wittenberg wurde nichts gegen den Abschied der Königsberger [Synode] vom September 1554 [ARG 6 (1908), 128-130] veröffentlicht. Im Gegensatz zu [Andreas] Osiander blieb M. immer sachlich.
[2] Die Behandlung der Rechtfertigungslehre ist ohne Nennung Osianders nicht möglich.
[3] M. rät davon ab, von Magdeburg ein Druckverbot für Bücher gegen den Königsberger Abschied zu verlangen, denn Druckmöglichkeiten finden sich auch anderswo. Außerdem polemisieren [Johannes] Funck und andere weiter, und ihre Lehre von der Einwohnung Gottes in den Heiligen ist ungeklärt.
[4] M. steht für weitere Beratungen zur Verfügung. Gebet.
Fundort:
CR 8, 425-427 Nr. 5735.
‒ MBW.T 24.