M. u. a.: Verhör des David Scheffer. - Dresden, 11. Februar 1555

Der Freiberger Diaconus Sch. hatte scharf gegen die Adiaphoristen gepredigt und war dadurch in Gegensatz zu seinem Superintendenten Caspar Zeuner getreten. Deshalb wurde er auf den 8. 2. 1555 nach Dresden zitiert. Am 9. und 10. wurde er auf dem Schloß von Räten verhört, zunächst auch am 11.; dann ging er vom Schloß zum Pfarrhaus, wo bei Daniel Greser M., Georg Maior, Johannes Forster, Johannes Pfeffinger und Alexander Alesius versammelt waren. M. rügte ihn, daß er sich gegen seinen Pfarrer erhob und die Gemeinde beunruhigte. Man diskutierte über sola fide, Messe, Primat des Papstes, Fronleichnamsfest, den Majoristischen Streit, die Autorität von M. und von Luther. Pfeffinger bannte Sch., der am 12. nach Freiberg zurückkehrte und nach weiteren Unruhen am 6. März ausgewiesen wurde.

Fundort:
Bericht des David Scheffer: Wolfenbüttel HAB, Cod. Guelf. 64.10 Extrav., f. 195r-214r, bes. 209r-212r; hieraus Salig 3, 219-222 Anm. f, bes. 220f. ‒ MBW.T 24.

Normdaten