Zum Streit der Geistlichen von Nordhausen über die Notwendigkeit der guten Werke.
[1] M. erstellt das Gutachten allein, weil einige [seiner Kollegen, insbesondere Georg Maior,] dem Anton [Otto] als befangen gelten.
[2] Die Geistlichen von St.Blasius [Jakob Sibold und Laurentius Tunger, auch Johannes Noricus von St.Jacobi,] sollen die Notwendigkeit der guten Werke wegen des möglichen Mißverständnisses nicht verteidigen und [Georg] Maior nicht auf der Kanzel erwähnen.
[3] Irrige Aussagen über gute Werke und Sünde von [Johannes Agricola, Nikolaus von Amsdorf], Jakob [Schenck] und [Thomas] Naogeorgus, dessen [Kommentar zum Ersten Johannesbrief] Kf. Johann Friedrich [von Sachsen] an Luther sandte [⇨ 3438].
[4] Das richtige Verständnis der Notwendigkeit guter Werke.
[5] Die Lehre des Anton [Otto] ist vielleicht richtig gemeint, könnte aber doch antinomistisch sein. Wer nach Aufgabe der Formel nötig zur Seligkeit weiter streitet, soll abgesetzt werden.
[6] Der Rat soll verhindern, daß Anton [Otto] in seiner Kirche eigenmächtig die Zeremonien verändert.
[7] Gebet.
[8] Berufung auf die Confessio Saxonica [⇨ 6080; 6124 u.ö.] und Unterwerfung unter das Urteil der Theologen von Sachsen, Hamburg, Lübeck, Lüneburg und Braunschweig.