Martin Luther, Johannes Bugenhagen und M.: Gutachten [für Kf. Johann Friedrich von Sachsen]. Dt. - Wittenberg, 25. Januar 1544

Über die Sünden der Auserwählten gegen Thomas Naogeorgus.

[1] Nicht die verborgene Prädestination ist der angemessene Denkansatz, sondern das offenbarte Wort Gottes.

[2] Demnach sind Glaube und bewußte Sünde unvereinbar, was auch die Erfahrung lehrt.

[3] Paulus hierzu.

[4] Zu dem Glauben, der allein die Gnade erlangt, muß das gute Gewissen kommen, das den Schluß auf den Gnadenstand ermöglicht.

[5] Die dennoch verbleibende Sünde ist etwas ganz anderes als die mit bösem Vorsatz begangene, die den Verlust der Heiligkeit bewirkt.

[6] Beispiele (Adam und Eva, David) und

[7] Schriftzeugnisse.

[8] Die Lehre der [Reformatoren] von dem Verlust des Hl. Geistes und erneuter Bekehrung, von Auserwählung und Beharrung

[9] und ihre seelsorgerliche Wirkung.

[10] Gegen einen Einwand.

[11] Die Drucklegung des Kommentars zum [ersten] Johannes[brief] des Pfarrers von K[ahla, Thomas Naogeorgus] wurde abgelehnt, da der Vf. behauptet, die Auserwählten behielten auch bei offenkundiger Sünde den Hl. Geist. Er wurde deswegen auch schon ermahnt.

[12] Nicht Gottes verborgener Ratschluß, sondern seine Offenbarung ist maßgebend.

Fundort:
CR 5, 295-301 Nr. 2855; WAB 10, 509-515 Nr. 3960 mit 13, 324. ‒ MBW.T 13.

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